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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mav1977 am 16.11.2018 10:58

Titel: Zulage höherwertige Tätigkeit
Beitrag von: Mav1977 am 16.11.2018 10:58
Hallo zusammen,

ab 01.02.2019 trete ich meine neue Stelle an. Diese wird mit 9c vergütet. Bislang erhalte ich 9a. Da ich den A2 bisher noch nicht inne habe und diesen in den nächsten 2 Jahren nachholen werde nun meine Frage: Ich weiß, dass ich für die neue Stelle lediglich eine Zulage erhalte, solang ich den A2 nicht erfolgereich abgeschlossen habe. Kann mir denn einer sagen wie sich die Zulage berechnet bzw. wie hoch diese sein wird? Vielen Dank.
Titel: Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
Beitrag von: Lars73 am 16.11.2018 11:01
Die Zulage ist der Differenzbetrag zwischen deiner aktuellen Eingruppierung und dem Entgelt welches sich ergeben würde, wenn du in die E9c höhergruppiert werden würdest.