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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mitmensch am 25.11.2018 12:38
		
			
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				Hallo,
 meine Nachfrage bezieht sich insbesondere auf § 17 Abs. 4 TVöD-V:
 
 Angestellter A, Entgeltgruppe E 6, derzeit Stufe 3, Stufe 3 erhält er seit 01.01.2016.
 Ab 01.01.2019 wird A in die Entgeltgruppe E 6+X (X => 1) höhergruppiert.
 
 Nach § 16 Abs. 3 TVöD-V erreicht er die Stufe 4 nach 3 Jahren in der Stufe 3. Diese Voraussetzung wären am 01.01.2019 gegeben. Nun wird er aber zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. Wie ist die Vorschrift des § 17 Abs. 4 TVöD-V in dieser Konstellation zu beurteilen.
 
 Hat unser A in dem Fall Pech und er darf in höheren Entgeltgruppe erneut 3 Jahre in Stufe 3 verweilen (Stichwort: juristische Sekunde) oder ist er in der Stufe 4 zuzuordnen, da er am 01.01.2019 grds. in der Stufe 4 gewesen wäre.
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				Es erfolgt erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung.