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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julius am 27.11.2018 14:21
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Ich bin ab 1.11.18 teilzeitbeschäftigt. Wirkt sich diese auf die Höhe der Sonderzahlung für das Jahr 2018 aus?
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Nein. Unterstellt, Juli, August, September waren Vollzeitmonate, ist das die Basis.
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Doch anteilig.
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.
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Die Sachverhaltsschilderung enthält keine unterjährige Einstellung.
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Was heißt unterjährige Einstellung🤔?
Ich habe ein seit 15 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis (Vollzeit) und ab 1.11.18 Teilzeit.
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Eine unterhährige Einstellung ist eine Einstellung im Jahresverlauf. Liegt hier nicht vor, der Beitrag von @Niggibär ist unbeachtlich.