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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pseudo am 30.11.2018 19:25
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Ich habe innerhalb der Elternzeit von Januar bis August gearbeitet. Dann steht mir doch Weihnachtsgeld zu, oder?
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Auf welcher Grundlage wird dieses „Weihnachtsgeld“ gezahlt?
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Hallo Pseudo,
wenn du ein TV-L-Arbeitsverhältnis hast, das bis mindestens 01.12. besteht, steht dir eine Jahressonderzahlung zu, bei der die Monate berücksichtigt werden, in denen du gearbeitet hast. Das heißt aber nicht Weihnachtsgeld und wird schon Ende November gezahlt.