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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Flo am 01.12.2018 10:52
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Hallo,
Habe hier dazu leider nichts finden können.
Ich habe zum 1. August 2016 in meinem Haus die Stelle gewechselt und dort ab Gehaltsabrechnung 11/16 dann E9/2 erhalten.
Sollte ich nicht dann ab 11/18 E9/3 erhalten ?
Oder hängt das damit zusammen dass ich zwischendurch von E9 klein auf die normale E9 gewechselt bin ?
Vorab schon mal danke für die Hilfe.
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Sofern Du in der E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeiten bist, erfolgte nach 2 Jahren in Stufe 2 der E9 in Stufe 3. Ein Fallgruppenwechsel innerhalb der Entgeltgruppe ist für den Stufenaufstieg unbeachtlich.
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Hallo Flo,
Spid hat recht. Aber der Wechsel von der kleinen E 9 in die große E 9 hat möglicherweise zu einer falschen Stufenfestsetzung geführt. Beim Wechsel von der kleinen E 9 Stufe 2 in die große E 9 hätte die Stufenlaufzeit der Stufe 2 weiter laufen müssen. Aber oft tun sich die Bezügestellen damit etwas schwer.
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Man könnte auch sagen: sind mit der Anwendung der simpelsten Bestimmungen des Tarifvertrags völlig überfordert.