Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nicjalein am 02.12.2018 13:40

Titel: Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit
Beitrag von: nicjalein am 02.12.2018 13:40
Hallo!

Ich habe zum 31.12.2018 meine Arbeitsstelle gekündigt und baue ab morgen Überstunden ab. Nun bin ich aber kank und wollte nachfragen, ob mir bei Vorlage eines ärtzl. Attests, diese Überstunden ausbezahlt werden müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Antw:Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit
Beitrag von: Spid am 02.12.2018 14:08
Handelt es sich tatsächlich um Überstunden?
Titel: Antw:Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit
Beitrag von: nicjalein am 02.12.2018 16:09
Ja.
Titel: Antw:Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit
Beitrag von: Spid am 02.12.2018 16:18
Ist ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet? Richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem BT-V oder einem der anderen BT? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung? Bei BT-V: Handelt es sich um Zeitausgleich i.S.v. §43 BT-V? Oder um Zeitausgleich von einem nach §10 TVÖD eingerichteten Arbeitszeitkonto? Wurde die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich durch Attest nachgewiesen?