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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: OeDeler am 03.12.2018 11:39

Titel: Wechsel TVÖD Bund zu TV-H - Stufenzuordnung bei Aufstieg
Beitrag von: OeDeler am 03.12.2018 11:39
Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand Auskunft erteilen.
Derzeit bin ich als IT-ler im TVÖD Bund mit E10 Stufe 4 eingeordnet.
Nun könnte es zu einem Wechsel in ein Landesministerium in Hessen kommen.
Diese Stelle ist mit E12 ausgeschrieben.
Wie sieht es da tarifrechtlich mit der Stufenzuordnung aus?
Wieder Stufe 4 (vom Anfang an) oder Stufe 3?
Kann man dazu überhaupt etwas sagen?

Grüße
OeDeler

Titel: Antw:Wechsel TVÖD Bund zu TV-H - Stufenzuordnung bei Aufstieg
Beitrag von: D-x am 03.12.2018 12:19
Stufe 4 ist wohl eher Wunschdenken.
Einschlägige Berufserfahrung muss anerkannt werden (bis Stufe 3?), förderliche Berufserfahrung kann anerkannt werden. In der Praxis ist das dann Verhandlungssache.
Regelmäßig wird aber argumentiert, dass einschlägige Berufserfahrung nicht in einer geringeren Stufe gesammelt werden kann. Möglicherweise kommt es dann darauf an, wie sehr Dich das Ministerium haben will.
Titel: Antw:Wechsel TVÖD Bund zu TV-H - Stufenzuordnung bei Aufstieg
Beitrag von: MoinMoin am 03.12.2018 12:44
Müssen müssen sie dir nur die Stufe 1 geben, können könnten sie dir die 4 geben, das solltest du als aber vorab klären.
Wenn man da nicht verhandelt, wird es halt nur die 1 werden, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.