Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Onza am 07.12.2018 08:58
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Hallo!
Vor mir liegt ein Stellenangebot mit folgendem Text:
"Wir erwarten von Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Kaufmann/-frau für Büromanagement. Bewerben können sich auch Absolventen anderer dreijähriger kaufmännischer Berufsausbildungen."
Die Eingruppierung soll lt. Stellenangebot in EG 3 erfolgen.
Die Tätigkeiten würden zwar zu einer EG 3 passen, aber darf dann eine entsprechende Ausbildung gefordert werden?
Wie wird der Sachverhalt hier beurteilt?
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Man könnte sogar einen Hochschulabschluss fordern.
Entscheidend ist wie hoch der Anteil an Arbeiten ist der dem Berufsbild entspricht.
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Wenn der AG jemanden Dummes findet der sich mit Ausbildung für die EG3 hergibt dann hat er auch schön recht das so zu machen ;)
Bei uns gibt es auch eine 10er Stelle für die nur Leute mit Master (oder TU Diplom) genommen/gesucht werden und dann wundert man sich, wenn die Stelle immer maximal für 1-2 Jahre besetzt wird, weil entsprechende Leute mit Master die Stelle nur als Durchgangsstelle nutzen.
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Wenn der AG jemanden Dummes findet der sich mit Ausbildung für die EG3 hergibt dann hat er auch schön recht das so zu machen ;)
Bei uns gibt es auch eine 10er Stelle für die nur Leute mit Master (oder TU Diplom) genommen/gesucht werden und dann wundert man sich, wenn die Stelle immer maximal für 1-2 Jahre besetzt wird, weil entsprechende Leute mit Master die Stelle nur als Durchgangsstelle nutzen.
Kurios, dass sich dort überhaupt jemand findet.
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Wenn der AG jemanden Dummes findet der sich mit Ausbildung für die EG3 hergibt dann hat er auch schön recht das so zu machen ;)
Bei uns gibt es auch eine 10er Stelle für die nur Leute mit Master (oder TU Diplom) genommen/gesucht werden und dann wundert man sich, wenn die Stelle immer maximal für 1-2 Jahre besetzt wird, weil entsprechende Leute mit Master die Stelle nur als Durchgangsstelle nutzen.
Kurios, dass sich dort überhaupt jemand findet.
Wenn du erste Gruppe meinst, zu hauf, eben Berufsrückkehrer etc.
wenn du letztere meinst, auch locker: Berufseinsteiger, die "gut" bezahlt sich ihren Traumjob suchen.
Kurios ist nur, dass die Verantwortlichen sich wundern, dass die schwupp die wupp wieder weg sind.
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Gleiches konnte ich bei der hiesigen Arbeitsagentur feststellen... ist (leider) möglich.