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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: klavier am 11.12.2018 22:05

Titel: Kann ein Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gekündigt werden?
Beitrag von: klavier am 11.12.2018 22:05
Hallo,

ich habe bereits ein Angebot eines neuen Arbeitgebers. Ich soll in den nächsten Tagen den Arbeitsvertrag (Geltungsbereich des TVÖD-VKA) unterschreiben.

Ein weiteres Angebot eines anderen Arbeitgebers (ebenfalls TVÖD-VKA) könnte etwas später evtl. auch erst Anfang nächsten Jahres folgen. Diese Arbeitsstelle würde ich dem bereits bestehenden Arbeitsangebot vorziehen.

Soll ich das erste Angebot unterschreiben und dann wieder kündigen, wenn das 2. Angebot konkret wird? Wie ist die Rechtslage? Wäre ich dann schadenersatzpflichtig? Vertragsstrafe?

Ich hoffe ihr könnt mir fachkompetent weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße klavier
Titel: Antw:Kann ein Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gekündigt werden?
Beitrag von: Spid am 11.12.2018 22:09
Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich vor seinem Beginn gekündigt werden, sofern das nicht im Arbeitsvertrag selbst ausgeschlossen wird. Eine fristgerechte Kündigung kann nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen Dich führen.
Titel: Antw:Kann ein Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gekündigt werden?
Beitrag von: MoinMoin am 12.12.2018 10:52
Und einen Schaden nachzuweisen, fällt oftmals einen AG schwer.
Titel: Antw:Kann ein Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gekündigt werden?
Beitrag von: Lars73 am 12.12.2018 11:00
Eine Vertragstrafe kann es dann geben, wenn diese im Vertrag geregelt ist. Ist im Bereich TVöD aber unüblich.
Titel: Antw:Kann ein Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gekündigt werden?
Beitrag von: Adrian am 20.12.2018 13:35
Die Antwort steht im Arbeitsvertrag.
Ich hatte einen Vertrag, in dem explizit stand, das vor Beginn der Tätigkeit der Vertrag NICHT gekündigt werden kann.
Titel: Antw:Kann ein Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gekündigt werden?
Beitrag von: Spid am 20.12.2018 13:44
Einen alten Thread ausgebuddelt und schreiben, was schon längst geschrieben wurde...       Check