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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: snipped am 20.12.2018 08:22
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Guten Tag,
kurze Fakten:
dreijährige Ausbildung 2012-2015
-> anschließend übernommen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, weil Ausbildungsverhältnis keine Beschäftigungszeit ist, da kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §34 ?
oder Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, weil die Ausbildung doch angerechnet wird ?
Vielen Dank schon jetzt für eure Kommentare.
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Die Ausbildungszeit zählt nicht als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 TVöD. (Also 6 Wochen zum Quartalsende.)