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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Lehrreich am 04.01.2019 17:33

Titel: [HE] Prüfungsfreier Aufstieg mittlerer Dienst -> gehobener Dienst
Beitrag von: Lehrreich am 04.01.2019 17:33
Hallo!

In Hessen gibt es m.E. die Möglichkeit für Beamte im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst unter Erfüllung der Voraussetzungen prüfungsfrei in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst zugelassen zu werden.

Ein Beamter befindet sich im Spitzenamt des mittleren Dienstes "A9Z - Amtsinspektor mit Amtszulage".
Wird dieser im Zuge der prüfungsfreien Überleitung in den gehobenen Dienst zum Oberinspektor (A10 g.D.) oder zum Inspektor (A9 g.D.) befördert?

Vorab vielen Dank.
Titel: Antw:[HE] Prüfungsfreier Aufstieg mittlerer Dienst -> gehobener Dienst
Beitrag von: Mask am 06.01.2019 20:11
Hi, es kommt darauf an, wann der Beamte nach A9m.Z befördert wurde.

Grds. gilt §36 VI HLVO:
6) Das erste Beförderungsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes darf der Beamtin oder dem Beamten nicht vor Ablauf von einem Jahr nach dem Wechsel der Laufbahngruppe verliehen werden.

Es gibt aber als Ausnahme den §48 II HLVO:
2) Beamtinnen und Beamten, die am 1. März 2014 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A9 mit Amtszulage eingewiesen sind, kann nach einem Aufstieg in den gehobenen Dienst abweichend von § 36 Abs. 6 das erste Beförderungsamt unmittelbar nach dem Aufstieg verliehen werden.
Titel: Antw:[HE] Prüfungsfreier Aufstieg mittlerer Dienst -> gehobener Dienst
Beitrag von: Corumlu am 25.01.2019 09:15
Hi, es kommt darauf an, wann der Beamte nach A9m.Z befördert wurde.

Grds. gilt §36 VI HLVO:
6) Das erste Beförderungsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes darf der Beamtin oder dem Beamten nicht vor Ablauf von einem Jahr nach dem Wechsel der Laufbahngruppe verliehen werden.

Es gibt aber als Ausnahme den §48 II HLVO:
2) Beamtinnen und Beamten, die am 1. März 2014 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A9 mit Amtszulage eingewiesen sind, kann nach einem Aufstieg in den gehobenen Dienst abweichend von § 36 Abs. 6 das erste Beförderungsamt unmittelbar nach dem Aufstieg verliehen werden.
@Mask
Was hat den deine Aussage mit der eigentlichen Frage zu tun? Hat denn keiner eine Antwort?
Titel: Antw:[HE] Prüfungsfreier Aufstieg mittlerer Dienst -> gehobener Dienst
Beitrag von: Mask am 25.01.2019 09:44
Naja es beantwortet die Frage ?!

Wenn man zum 1. April 2014 in die A9mZ eingewiesen war, kriegt man gleich die A10, ansonsten muss man ein Jahr warten
Titel: Antw:[HE] Prüfungsfreier Aufstieg mittlerer Dienst -> gehobener Dienst
Beitrag von: Mask am 25.01.2019 09:48
Ich sehe gerade, du hast eine ähnliche Frage in einem anderen Thread zu einem anderen Bundesland gestellt, kann es sein, dass du dich im Thread vertan hast ?