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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Pseudonym am 13.01.2019 18:15

Titel: Rgeln Grenzgänger F -> D BW als Beschäftigte im ÖD?
Beitrag von: Pseudonym am 13.01.2019 18:15
Hallo. Haben wir hier Grenzgänger aus Frankreich, die im deutschen ÖD (BW) tätig sind und mir über die besonderen Regelungen Auskunft geben können? Eventuell steht ein Wohnortwechsel nach Frankreich an und ich finde immer nur Hinweise auf spezielle Regelungen, allerdings nicht die Regelung selbst. Ich habe etwas von einer 30km-Zone gelesen. Gilt diese 30km vom Wohnort zur Dienststelle oder von der Landesgrenze zur Dienststelle?

Hinsichtlich der Finanzen: lohnt sich das netto eigentlich? Ein Vergleich würde mir helfen. Von Privatwirtschaftsbeschäftigten weiß ich, dass diese netto deutlich mehr über haben, als in D.

Vielen Dank und Grüße
Titel: Antw:Rgeln Grenzgänger F -> D BW als Beschäftigte im ÖD?
Beitrag von: Anonym am 17.01.2019 07:43
Wahrscheinlich kann dir ein Steuerberater zu der Frage am besten Auskunft geben.