Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gwand am 17.01.2019 09:52
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Gibt es die Möglichkeit sich die Gruppierung/Stufe aus einer Beschäftigung bei der T-Systems(teilstaatlich) für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst anerkennen zu lassen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Ebenfalls bei bestehender Möglichkeit: Gibt es Regelungen zu Unterbrechungen der Tätigkeit (mit/ohne Fortbildung), bzw. "Verfallszeiten" bis zur Aufnahme der neuen Tätigkeit im öffentlichen Dienst?
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Anspruch besteht bei der Stufenzuordnung bei Einstellung auf Berücksichtigung von bis zu 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, darüberhinaus kann der AG förderliche Zeiten berücksichtigen.
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Oder eine Zulage gewähren.