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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ITler am 17.01.2019 11:22

Titel: TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: ITler am 17.01.2019 11:22
Moin Leute,

erstmal schön, dass das Forum wieder geöffnet hat. Ich habe es öfter mal vermisst zwischendurch hier rein zuschauen und mitzulesen.

Ich möchte gerne diejenigen die sich damit auskennen, bitten folgende Stellenbewertung durchzulesen und mal zu bewerten welche Eingruppierung hier fair wäre. Ich schreibe erstmal nicht dazu in welcher Eingruppierung sich diese Stelle befindet.
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"1a) Installation, Überwachung, Wartung (Fehleranalyse und -beseitigung) und Pflege der eingesetzten öffentlichen und internen Arbeitsplatzrechner und Spezialrechner, der dazugehörigen Peripherie, der eingesetzten Netzwerkhardware, der Standard- sowie der spezifischen Software. 30%

1b)Abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker oder vergleichbar, zusätzlich Kenntnisse der IT Infrastruktur am eingesetzten Standort, Kenntnisse über die vorhandene Dokumentation und Anleitungen, Kenntnisse der Standardsoftware, sehr gute PC- und Softwarekenntnisse, insbes. Windows Betriebssysteme und MS Office, Verständnis für IT-Strukturen und deren Aufgaben in einer IT-Abteilung. Kenntnisse der Musterlösungen, Verständnis der Lösungen aus dem 2nd Level und Umsetzen der Sprache für Endbenutzer, Dokumentation der eigenen Arbeit.

2a) Betreuung der Mitarbeiter*innen und der Benutzer*in  in Hinsicht auf DV-Hardware und die eingesetzten Standard- und spezielle Software. 25 %
2b) wie 1b) Zusätzlich kommunikative Kenntnisse.
3a) Betreuung des Webauftritts sowieso Mitwirkung bei der Umsetzung neuer Onlineangebote. 20%
3b) wie 1b) Zusätzlich Kenntnisse des eingesetzten CMS.

4a) Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Bereich der IT-Anwendungen für Nutzer*innen sowie bei Mitarbeiter*innen. Analyse von Fehlern und Problemen auch bei komplexen Aufgabenstellungen, Entwickeln von individuellen Lösungen für spezielle Anforderungen an einzelnen Arbeitsplätzen. 10 %

4b) abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als Fachinformatiker oder vergleichbar, Berufserfahrung ist von Vorteil, gute Kenntnisse in der Hard-, Software- und Netzwerktechnik; besondere Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Server Windows 2008R2/2012 und der Betriebssysteme Windows 7/8 sowie Linux/MacOS sind von Vorteil, Kenntnisse und Erfahrung mit .Net-Programmierung in C# sind von Vorteil, gute Kenntnisse und Anwendung der elektrischen Sicherheits- und Schutzbestimmungen (VDE, TÜV, örtliche EVU-bestimmungen); Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit
5a) Problemanalysen und selbstständiges Lösen von auftretenden Fragestellungen und Schwierigkeiten bei IT-Anwendungen für Nutzer*innen sowie  bei Mitarbeiter*innen, sowie Dokumentation der eigenen Arbeit. 15 %

5b) wie 1b) zusätzliche Kenntnisse der IT-Infrastruktur, Kenntnisse über die vorhandene Dokumentation und Anleitungen, Kenntnisse der Standardsoftware und der häufigsten Benutzerprobleme."
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Vielen Dank
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: lowsounder am 17.01.2019 11:31
Aus dem Bauch herraus würde ich E8 sagen. Kenne aber den TV-H nicht.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Spid am 17.01.2019 12:11
E8 nach Teil I EGO
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: ITler am 17.01.2019 13:25
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

E8 ist richtig. Ich finde die oben geschriebene Stellenbewertung ist sehr schlecht verfasst worden. Die Aufgaben sind natürlich noch vielseitiger.

Diese Stellenbewertung wurde 2015 verfasst, in den letzten 3 Jahren kamen auszuführende Tätigkeiten hinzu, die aber nie übertragen wurden.

Folgende zwei große Bereiche kamen noch hinzu

Novell ZENworks: Es ist eine System-Management-Software für automatisiertes Verwalten von Desktop-Computern und Servern. Beispiel: Es kommt neue Firefox Version raus, die wird erstmal getestet in ein Software Bundle gepackt und dann an ca. 100 Clients verteilt mit angepassten Einstellungen. Also alle möglichen Installationen die natürlich individuell sind werden bei mir über das Zenworks gesteuert.

Ein zweiter großer Bereich ist die VDI(Virtual Desktop Infrastructure) Umgebung  von VMWare. Hier gibt es auch einige Pools zur Verwalten mit etwa insgesamt 100 Clients. Die Aufgaben sind Pools erstellen, Betreuung, Überwachung und Pflege der Clients.


Ich frage mich jetzt, ob diese Aufgaben ausreichen würden für eine Höhergruppierung in die E9 oder sogar E10?


Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Chrilleger am 17.01.2019 14:07
Ich würde sagen nein. Viel Arbeit heißt im ÖD leider nicht mehr Kohle. 8)

Hier geht es um höherwertige Tätigkeiten und eine VM Software erleichtert dir ja die Arbeit :)
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Spid am 17.01.2019 14:10
Ich tendiere auch eher zu „nein“. Liegt denn die Voraussetzung in der Person vor?
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: ITler am 17.01.2019 15:51
@spid welche Voraussetzung in der Person muss gegeben sein? Ich hoffe du meinst jetzt nicht ein Studium?!
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Spid am 17.01.2019 15:54
Entweder das Studium oder die Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten; ansonsten erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe. Es bedürfte für eine Höhergruppierung mithin einer auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllte.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: ITler am 17.01.2019 15:57
Ich würde sagen nein. Viel Arbeit heißt im ÖD leider nicht mehr Kohle. 8)

Hier geht es um höherwertige Tätigkeiten und eine VM Software erleichtert dir ja die Arbeit :)

Ein Script erleichtert mir auch die Arbeit, aber es muss vorher erstmal geschrieben/programmiert werden.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: lowsounder am 18.01.2019 07:59
Aber allein der Passus "Berufserfahrung ist von Vorteil" impliziert schon, dass es nicht sehr weit hoch gehen kann...
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Bastel am 18.01.2019 08:05
Aber allein der Passus "Berufserfahrung ist von Vorteil" impliziert schon, dass es nicht sehr weit hoch gehen kann...

Das versteh ich jetzt nicht, wieso?
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 08:09
Aber allein der Passus "Berufserfahrung ist von Vorteil" impliziert schon, dass es nicht sehr weit hoch gehen kann...

Das versteh ich jetzt nicht, wieso?
Wenn es von Vorteil ist, ist es nicht notwendig.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 08:20

1a) Installation, Überwachung, Wartung (Fehleranalyse und -beseitigung) und Pflege der eingesetzten öffentlichen und internen Arbeitsplatzrechner und Spezialrechner, der dazugehörigen Peripherie, der eingesetzten Netzwerkhardware, der Standard- sowie der spezifischen Software. 30%

2a) Betreuung der Mitarbeiter*innen und der Benutzer*in  in Hinsicht auf DV-Hardware und die eingesetzten Standard- und spezielle Software. 25 %
Frage an die Spezialisten hier:
Wenn diese spezifische Software sehr komplex ist und sagen wir mal im wissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist und man zur Bedienung eigentlich ein Studium braucht. Wird dann auch die Überwachung / Betreuung dadurch höherwertig?
Oder könnte man dann diesen Bereich als eigenen AV ansehen? Obwohl man ja nicht weiß, wo bei Problemen das Problem liegt (ist es Windows was zickt, oder ist bei der spezial Software was kaputt)
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: lowsounder am 18.01.2019 09:11
Also ich kann nur sagen, dass ich Admin einer Spezialsoftware bin. Ich rolle sie in Dienststellen aus, schule Mitarbeiter in der Software und helfe der Entwicklerfirma bei der Fehleranalyse bei Problemen. Das betrifft zum einen das Auswerten der Logs oder auch die Analyse der Datenbanken. Bei der Software ist es die Konfiguration und die Administration und natürlich der Support. Mit dem Betrieb bzw dem Hosting habe ich jedoch nichts zu tun bzw. ist ausgelagert an eine Fremdfirma. Ein Studium braucht man meines erachtens nicht (hab ich auch nicht), man benötigt aber breit gefächerte Kenntnisse aus allen Bereichen der IT. Diese Stelle ist mit E11 dotiert.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Chrilleger am 18.01.2019 10:24
Hängt ja auch davon ab, welche prozentuale Anteil welches Arbeitsgebiet hat.
Welche höherwertige Tätigkeit beansprucht wieviel Zeit/%?

Das ist eine Menge Auslegungssache :(
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Beitrag von: Corsi am 18.01.2019 14:12
meiner Erfahrung nach, definiert unsere PA höherwertige Tätigkeiten nach der EGO mit den Schlagwörtern:
"selbständig, eigenverantwortlich" und die Themen müssen "komplex, sehr komplex" sein.

Oben genannte Tätigkeiten mit den von mir genannten Bezeichnungen (die natürlich auch zutreffend sein müssen) sind eine E10 wert.
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Beitrag von: MoinMoin am 18.01.2019 14:14
Welche oben genannten meinst du jetzt.
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Beitrag von: kanute1 am 19.01.2019 23:39
Hi,

ich kenne dein Dilemma nur zu gut. Sitze mit dem Abschluss Fachinformatiker Anwendungsentwicklung auf einer befristeten E7 Stelle. Was im aktuellen Wettbewerb ein Witz ist.
Ich muss bei einer Neuentwicklung die Rolle des stellvertretenden technischen Projektleiter ausfüllen und eine Altanwendung alleine weiter pflegen, da sie unserer neuen Anwendung Daten liefert. Nachdem ich fast 1 Jahr lang damit gedroht habe den Vertrag Mitte diesen Jahres auslaufen zu lassen und ein paar Kollegen regelmäßig für mich geworben habe, wurde jetzt einen Anlassbezogene Beurteilung angestoßen. Mal schauen was dabei raus kommt. Aber große Hoffnungen habe ich nicht.
Ich kann dir nur raten, Kollegen hinter dir zu versammeln und Werbung für dich machen zu lassen und aufzuzeigen das du im Zweifel auch gehst. Ansonsten bewegt sich im öffentlichen Dienst gar nichts.
Ansonsten kann ich dir zu einem XING Account raten. Da wirst du regelmäßig Angebote rein bekommen und kannst damit mal abschätzen was dein Marktwert ist und dann mal abschätzen ob du wirklich für das halbe Gehalt weiter im ÖD arbeiten möchtest.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Spid am 20.01.2019 01:59
Welches Dilemma?
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 20.01.2019 07:36
Wahrscheinlich das Dilemma, dass
einige ITler im öD falsch eingruppiert sind und sich nicht mit der Tarifautomatik beschäftigen.
oder
 einige ITler meinen falsch eingruppiert zu sein, weil sie nicht die Tarifautomatik verstehen.

und dass alle diese ITler die Vorteile des öD haben wollen, die Nachteile nicht akzeptieren wollen und  jammern, ohne die Konsequenzen zu ziehen und damit die gesamtsituation verschärfen, weil am Ende der Druck auf den AG abgemildert wird.
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Beitrag von: Spid am 20.01.2019 08:13
Die Entscheidungsnotwendigkeit zwischen dem Verbleiben im öD unter den gegebenen Bedingungen und einem Wechsel in die Privatwirtschaft wäre unter der Prämisse, beide Entscheidungen würden aus individueller Perspektive gleich nachteilig bewertet ein Dilemma. Dieses wurde aber weder vom TE noch von @kanute1 geschildert. Keiner außer mir, auch nicht Du, @MoinMoin, hat ein Dilemma beschrieben. Deshalb bleibt die Frage, welches @kanute1 meinte.
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Beitrag von: kanute1 am 20.01.2019 09:58
Das Dilemma ist aus meiner Sicht das die Arbeit im ÖD Spaß macht. Durch den Rückstand hat man immer etwas neues was man ausprobieren und einführen kann. Nur das ist eben auch der Nachteil. Für das Gehalt einer Putzfrau wird erwartet das wir uns in unserer Freizeit selbstständig fortbilden um den Laden am laufen zu halten und mit massiven Überstunden dafür sorgen müssen, dass es vorwärts geht.
Den gleichen Stress bekomme ich für das doppelte Gehalt auch überall anders nach geworfen. Und die Lösung des ÖD kann wirklich nicht sein die guten ziehen zu lassen, weil sie sich ausgenutzt fühlen und den Rest die Mangel wirtschaft verwalten zu lassen. Finde ich jedenfalls. Aber vielleicht hab ich auch einfach nur zuviel Ehrgeiz...
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Beitrag von: Spid am 20.01.2019 10:45
Mir erschließt sich diese behauptete Erwartungshaltung bezüglich Weiterbildung und Überstunden nicht. Wird gefordert, bis zu Zeitpunkt X müsse sich der AN diese oder jene Fachkenntnisse angeeignet haben und dafür seine Freizeit einsetzen? Dann ist diese Forderung ohnehin unrechtmäßig und kann zurückgewiesen werden. Und Überstunden müssen angeordnet werden, da es sich offenkundig um vorhersehbare Überstunden handelt, unterliegt die Anordnung der Mitbestimmung durch PR/BR. Jener sollte schon ein waches Auge darauf haben, daß einzelne Beschäftigte/Beschäftigtengruppen nicht über Gebühr belastet werden. Werden Überstunden nicht angeordnet, werden sie auch nicht erwartet.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: kanute1 am 20.01.2019 11:02
Mir erschließt sich diese behauptete Erwartungshaltung bezüglich Weiterbildung und Überstunden nicht. Wird gefordert, bis zu Zeitpunkt X müsse sich der AN diese oder jene Fachkenntnisse angeeignet haben und dafür seine Freizeit einsetzen?

Es ist in der Softwareentwicklung normal sich selbst weiterzubilden. Es gibt immer irgendwelche neuen Dinge die man ausprobieren sollte um effizienter und schneller arbeiten zu können. Würden die paar Leute die sich in der IT des ÖD reinhängen auch Dienst nach vorschrift machen, wäre die ganze Geschichte schon lange kollabiert. Außerdem kann uns niemand sagen, wo wir uns weiterbilden sollen. Unsere vorgesetzten sind alles Beamte die außer Verwaltung nichts können. Reichlich unvorteilhaft. Aber noch das geringste übel.

Dann ist diese Forderung ohnehin unrechtmäßig und kann zurückgewiesen werden. Und Überstunden müssen angeordnet werden, da es sich offenkundig um vorhersehbare Überstunden handelt, unterliegt die Anordnung der Mitbestimmung durch PR/BR. Jener sollte schon ein waches Auge darauf haben, daß einzelne Beschäftigte/Beschäftigtengruppen nicht über Gebühr belastet werden. Werden Überstunden nicht angeordnet, werden sie auch nicht erwartet.

Ich weiß nicht wie bei euch der Personalrat ist. Aber bei uns interessiert ihn das alles nicht. Die Deckelung der Überstunden wird regelmäßig aufgehoben und auf Drohung das man sich was neues sucht, wenn sich die Lage nicht besser kommt nur ein: "Man wüsste ja gar nicht wie gut man es im ÖD hat."
Ist ja auch schön für die hälfte des Branchen üblichen Gehalts zu arbeiten. Wirklich paradiesisch diese Wertschätzung der Arbeitnehmer.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Spid am 20.01.2019 12:14
Ob etwas aus irgendeiner Perspektive heraus „normal“ nach welcher Definition auch immer ist, ist doch völlig unbeachtlich. Entweder der AG erwartet Weiterbildung und stellt Zeit und Mittel dafür zur Verfügung oder er erwartet sie nicht. Sieht der AN die Notwendigkeit für Weiterbildung im Interesse des AG, kann er diesem ja die entsprechende Maßnahme vorschlagen - entweder er stimmt zu oder die durch die Weiterbildung vermittelten Fertigkeiten stehen eben nicht zur Verfügung. Ja, so einfach ist das.

Mir erschließt sich auch - weder hier noch sonstwo - der Verweis auf „Dienst nach Vorschrift“. Gute Arbeit ist immer Dienst nach Vorschrift, insbesondere im öD, dessen Handeln zwingend rechtsgebunden zu erfolgen hat. Wer seine Aufgaben nicht vorschriftsgemäß erledigen kann, ist offenkundig überfordert. Und wenn vorschriftsgemäßes Handeln zum Kollabieren von was auch immer führt, ist das doch ein reines AG-Problem, insbesondere dann, wenn dessen Entscheidungen zu diesem behaupteten Kollabieren führen.

PR/BR werden gewählt, man hat also immer den PR/BR, den man verdient.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 20.01.2019 12:31
Das was bei Mitarbeitern wie Dir @kanute1 das Problem ist, dass sie es nicht schaffen, die Verantwortlichen für das scheitern von IT Dingen in Verantwortung zu ziehen. Sprich die Führungsebene bloß stellen und zeigen, das sie versagt haben, laut und deutlich.

Es ist schön und ehrt die Kollegen, die wie du "es mit sich machen lassen" und "durch persönlichen und privaten Einsatz" den Laden "am laufen lasen" und dann irgendwann gefrustet gehen oder nen Burn Out bekommen.

Solange du nicht mit Ansage Dinge gegen die Wand fahren lässt, weil du eben nicht Überstunden machst ...

Einfach mal den Chef fragen welche Dinge zurückgestellt werden sollen und die quäkenden Kollegen an die Chef Anweisung verweisen.

Wg Weiterbildung: Wer verbietet es dir das am Arbeitsplatz zu machen? Einfach mal den Kopfhörer über die Birne ziehen, Telefon abschalten und ne Sitzung Video2Brain oder nen Webcast durchziehen und wenn was nicht läuft den Chef darauf verweisen,dass man gerade an etwas anderem wichtigeren arbeitet.

Führen von unten ist da das Motto und aufhören zu meinen man müsste das alles machen, denn das ist eben der Unterschied zur pW: Der Laden geht davon nicht Pleite!

Und Dienst nach Plan heißt auch, die Leitungsebene im Vorfeld informieren...
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: kanute1 am 20.01.2019 14:53
Ob etwas aus irgendeiner Perspektive heraus „normal“ nach welcher Definition auch immer ist, ist doch völlig unbeachtlich. Entweder der AG erwartet Weiterbildung und stellt Zeit und Mittel dafür zur Verfügung oder er erwartet sie nicht. Sieht der AN die Notwendigkeit für Weiterbildung im Interesse des AG, kann er diesem ja die entsprechende Maßnahme vorschlagen - entweder er stimmt zu oder die durch die Weiterbildung vermittelten Fertigkeiten stehen eben nicht zur Verfügung. Ja, so einfach ist das.

Mir erschließt sich auch - weder hier noch sonstwo - der Verweis auf „Dienst nach Vorschrift“. Gute Arbeit ist immer Dienst nach Vorschrift, insbesondere im öD, dessen Handeln zwingend rechtsgebunden zu erfolgen hat. Wer seine Aufgaben nicht vorschriftsgemäß erledigen kann, ist offenkundig überfordert. Und wenn vorschriftsgemäßes Handeln zum Kollabieren von was auch immer führt, ist das doch ein reines AG-Problem, insbesondere dann, wenn dessen Entscheidungen zu diesem behaupteten Kollabieren führen.

PR/BR werden gewählt, man hat also immer den PR/BR, den man verdient.

Sorry, aber das sehe ich anders. Gute Arbeit ist nie Dienst nach Vorschrift. Als guter Arbeitnehmer schaut man immer über den Tellerrand und guckt was man besser machen kann. Und das selbstständig und ohne Aufforderung von irgendwem. Die Realität im ÖD beschreibst du sehr gut. Und das läuft in der IT eben nicht. Jedenfalls wenn man sie professionell und auf einem ordentlichen Niveau betreiben möchte.
Das was bei Mitarbeitern wie Dir @kanute1 das Problem ist, dass sie es nicht schaffen, die Verantwortlichen für das scheitern von IT Dingen in Verantwortung zu ziehen. Sprich die Führungsebene bloß stellen und zeigen, das sie versagt haben, laut und deutlich.

Es ist schön und ehrt die Kollegen, die wie du "es mit sich machen lassen" und "durch persönlichen und privaten Einsatz" den Laden "am laufen lasen" und dann irgendwann gefrustet gehen oder nen Burn Out bekommen.

Solange du nicht mit Ansage Dinge gegen die Wand fahren lässt, weil du eben nicht Überstunden machst ...

Einfach mal den Chef fragen welche Dinge zurückgestellt werden sollen und die quäkenden Kollegen an die Chef Anweisung verweisen.

Wg Weiterbildung: Wer verbietet es dir das am Arbeitsplatz zu machen? Einfach mal den Kopfhörer über die Birne ziehen, Telefon abschalten und ne Sitzung Video2Brain oder nen Webcast durchziehen und wenn was nicht läuft den Chef darauf verweisen,dass man gerade an etwas anderem wichtigeren arbeitet.

Führen von unten ist da das Motto und aufhören zu meinen man müsste das alles machen, denn das ist eben der Unterschied zur pW: Der Laden geht davon nicht Pleite!

Und Dienst nach Plan heißt auch, die Leitungsebene im Vorfeld informieren...

Genau die Frage wurde schon an unsere Dezernatsleitung getragen. Da kommt dann etwas wie: "Ihre Aufgaben sind alle relevant für das Verfahren XY. Wir können gegen über unserem Ministerium auf nichts verzichten. Ansonsten müssen wir eine make or buy analyse fürchten." Und so entstehen Überstunden und Frust ohne ende. Und da das Geld auch nicht stimmt, bleibt kein Leistungsträger länger als 4-5 Jahre.

Zur Weiterbildung. Es ist schlicht keine Zeit da. Wir sind zu wenig Entwickler, da man auf Ausschreibungen seit 3 Jahren kein Personal mehr findet. Fortschritt wird nur durch private Initiative erzielt.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Spid am 20.01.2019 15:56
Dienst nach Vorschrift bedeutet das penible Beachten von Vorschriften und Arbeitsanweisungen. Wer mir erzählt, er könne seine Arbeit nur erledigen, wenn er Vorschriften nicht beachtet, gesteht lediglich sein eigenes Versagen ein. Wer Ermessen pflichtgemäß auszuüben hat und dies nicht tut, macht nicht Dienst nach Vorschrift, sondern verweigert die geschuldete Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis mindestens zum Teil. Wer selbstständige Leistungen zu erbringen hat, leistet nur Dienst nach Vorschrift, wenn er sie auch erbringt. Und wer einfach nur zu erledigen hat, was ihm aufgetragen wird, tut genau das. Es gibt nichts schlimmeres als job crafter, die meinen, die geschuldete Arbeitszeit mit Dingen zu verplempern, die ihnen der AG nicht aufgetragen hat. Und genau davon gibt es - wie auch Menschen, die meinen, Vorschriften und Arbeitsanweisungen stünden zu ihrer Disposition - zu viele im öD, weshalb der Minimalanspruch an den AN, wie ich ihn formuliert habe, eben gerade nicht den Zustand im öD beschreibt. Wobei das kein singuläres Problem des öD zu sein scheint, siehe hier http://m.manager-magazin.de/lifestyle/artikel/volker-kitz-luegen-ueber-unsere-arbeit-a-1135766.html

Ich bin übrigens sehr interessiert daran, wie dieses professionelle Arbeiten in der IT aussieht, bei dem man sich nicht an Vorschriften hält.

Wenn kein „Fortschritt“ auf der Arbeit ohne private Initiative (wohl Weiterbildung in der Freizeit) aufgrund der Entscheidungen oder des Organisationsversagens des AG entsteht, ist das ein reines AG-Problem. Wissen und Fertigkeiten aus Fortbildungen, die der AG - aus welchem Grund auch immer - abgelehnt hat, stehen halt nicht zur Verfügung, auch das ist ein reines AG-Problem.

Überstunden werden nicht umsonst mit Zuschlägen vergolten, eben auch um dem AG diese Lösung bitter zu machen. Ansonsten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Anordnung von Überstunden auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes anzugreifen, da ja - außer in echten Notfällen - ein ausreichend langer Vorlauf dafür besteht. Ich ziehe in Zweifel, daß lange anhaltende Personalknappheit bei Leistungen, die im Zweifelsfall extern eingekauft werden können, über einen langen Zeitraum immer wieder die dienstliche/betriebliche Notwendigkeit für Überstunden begründen kann. Wann diese Grenze erreicht ist, wird man sehen, wenn man sich in dieser Angelegenheit wöchentlich vor dem Arbeitsgericht wiederfindet.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 20.01.2019 18:07
Sorry, aber das sehe ich anders. Gute Arbeit ist nie Dienst nach Vorschrift. Als guter Arbeitnehmer schaut man immer über den Tellerrand und guckt was man besser machen kann. Und das selbstständig und ohne Aufforderung von irgendwem. Die Realität im ÖD beschreibst du sehr gut. Und das läuft in der IT eben nicht. Jedenfalls wenn man sie professionell und auf einem ordentlichen Niveau betreiben möchte.
Merkst Du das du gerade genau das Problem beschreibst, was du beklagst:
Wenn dein Arbeitgeber genau diese Leistung von dir fordern würde, dann würde er auch tariflich korrekt ein höheres Entgelt zahlen, er fordert aber eben NICHT diese selbständige Leistung, diesen Gestalltungsspielraum etc.
Bzw. dein Vorgesetzter fordert das evtl. aber nicht dein AG.

Wenn er einen Abteilung mit IT Generalisten will, die/der überall alles kann mit entsprechende Tiefe und Breite, dann muss er sich halt einen EG13 Diplom Informatiker mit ins Boot holen (plus eine Handvoll EG<12, die das Handwerk erledigen).

Wenn einer z.B. eine EG6 als ITler  erhält, dann ist quasie das "mitdenken" nicht gefordert, auch wenn es in der Seele wehtut, mache es dann auch nicht, oder verweise den AG darauf, dass du dies oder jenes gemacht hättest, wenn du  entsprechend die Tätigkeiten übertragen bekommen hättest und wenn der AG es gerne hätte, dann soll er auch entsprechend es dir übertragen und dir das Entgelt dafür zahlen.
(Unabhängig davon, ob die EGO für Ings, ITler.. mit dem Markt mithalten kann)
Zitat
Genau die Frage wurde schon an unsere Dezernatsleitung getragen. Da kommt dann etwas wie: "Ihre Aufgaben sind alle relevant für das Verfahren XY. Wir können gegen über unserem Ministerium auf nichts verzichten. Ansonsten müssen wir eine make or buy analyse fürchten." Und so entstehen Überstunden und Frust ohne ende. Und da das Geld auch nicht stimmt, bleibt kein Leistungsträger länger als 4-5 Jahre.
Angewiesene Überstunden und entsprechend höher entlohnt? Oder einfach nur der Chef entscheidet nicht, was seine Ressourcen reißen können, sondern die Ressourcen entscheiden selber?

Und wenn da die "Angst" beim Chef schon da ist, dann umso besser, eben nur das geforderte (ausgedrückt in Entgeltgruppe) leisten und nicht freiwillig mehr. Und eben nicht per selbstauferlegte Überstunden für den Chef den Kahn retten! Denn wie sonst soll er nach "oben" seinen Mangel an guten Kräften zeigen, doch nur in dem er mit dem zur Verfügung stehenden Ressourcen scheitert.

Zitat
Zur Weiterbildung. Es ist schlicht keine Zeit da. Wir sind zu wenig Entwickler, da man auf Ausschreibungen seit 3 Jahren kein Personal mehr findet. Fortschritt wird nur durch private Initiative erzielt.
Doch die Zeit ist da: Einfach einen nachmittag nehmen und nichts anderes mache, und wenn dann mal was anderes hinten runterfällt, dann weil eben dafür die Zeit nicht da war.


Was mich wundert: Da sind Menschen, die nicht die Eier in der Hose haben mal die Fehlentscheidungen der Vorgesetzten offen zulegen, obwohl sie nichts zu befürchten haben, rausschmeissen geht nicht und gehen will man eh wenn es sich nicht ändert.


Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 20.01.2019 18:14
In sofern @Spid erscheint es diesen Menschen das es eine Dilemma ist dass man meint die Wahl zu haben.
Entweder: Das zu machen, was zu machen ist (also entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten) und sehenden Auges den Karren an die Wand fahren lässt (das tut einigen Menschen weh)
oder Dingen zu machen für die man nicht bezahlt wird (das tut den gleichen Menschen ebenfalls weh).
Faktisch ist es natürlich so: Es ist kein Dilemma, sondern eine Fehlentscheidung als Mitarbeiter die Fehlentscheidung des AG auf sich zu beziehen.

Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: ITler am 24.01.2019 13:41
Hier mal eine Stellenausschreibung die ich neulich gefunden hatte.

Was wir erwarten:
- Ausbildung zum Fachinformatiker oder mehrjährige Berufserfahrung im genannten Tätigkeitsumfeld
- ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung
- Nachhaltigkeit im Verfolgen und Lösen von Problemen; sowohl selbständig als auch im
Team
- Sicherheit im Auftreten und Verlässlichkeit im Handeln
- Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
- umfassende Hard- und Software-Kenntnisse
- Beherrschung der Microsoft Betriebssystemplattformen Win7, Windows 8 und Windows 10.
sowie der Programme der Microsoft Office Suite (Word, Excel, PowerPoint, Outlook etc.).
- Vertrautheit im Umgang mit mobilen Systemplattformen (Blackberry, Apple iOS, Android
u.a.)
- Erfahrungen im Einsatz von IT-Sicherheitstechnologien (Virenschutz, Verschlüsselung,
Signaturen etc.) sowie von Service- und Support-Werkzeugen (Ticket-System, Fernzugriffs-
Lösung, Backup-Software u.a.m.)
- Erfahrungen im Einsatz und in der Nutzung der Client-Management-Lösung Matrix 42
Empirum
Ihre Aufgaben
- Entgegennahme und Dokumentation von Störungs- und Problemmeldungen sowie von
Änderungsanforderungen
- Durchführung von Problemanalysen vor-Ort, telefonisch oder per Fernzugriff
- Fehlerbehebung bzw. Problembearbeitung unter Beachtung bestehender SLAs (Servicezusagen)
- Überwachung von Reaktions-, Service- und Wiederherstellungszeiten; Eskalation von
Servicevorfällen
- Beauftragung und Koordination des Einsatzes externer Dienstleister zur Serviceunterstützung
- Bereitstellung, Konfiguration und Inbetriebnahme von stationären und mobilen
Endgeräten (PC, Notebook, Tablet, Smartphone, Drucker, Telefon etc.)
- Beratung der Anwender in Fragen des IT-Einsatzes, der Nutzung von Kommunikationseinrichtungen
und der IT-Sicherheit
Was wir bieten:
- Tätigkeit im Zentrum der hessischen Landespolitik
- interessantes, fachlich breit gefächertes Aufgabenspektrum
- Mitarbeit in einem hoch qualifizierten und fachlich kompetenten IT-Team
- umfangreiche fachliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- angenehmes Arbeitsumfeld im Herzen der Landeshauptstadt Wiesbaden
- je nach persönlichen Voraussetzungen Eingruppierung bis Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)


 es ist echt so, dass es eine Auslegungssache ist. Wo bitte ist hier eine E10?
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: TheITGuy am 24.01.2019 16:06
Wir begründet das mit der "umfassenden Fachkenntnis" besonders in Bezug auf die Fehlerbehebung. Gerade in diesem Segment braucht man mehr "Tiefe und Breite" als man in der Ausbildung lernt und mehr, als man für die reine Arbeit ohne Fehlerbehebung im Client-Umfeld wissen muss.
Titel: Antw:TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Beitrag von: Spid am 24.01.2019 16:14
Umfassende Fachkenntnis ist kein relevantes Tätigkeitsmerkmal in diesem Bereich.