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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Silberrücken69 am 17.01.2019 12:31

Titel: Stufeneinteilung
Beitrag von: Silberrücken69 am 17.01.2019 12:31
Hallo,

ich habe eine Frage, die Ihr mir bitte kurz beantworten wollt.

Ich bin aktuell in Entgeltgruppe 11 Stufe 4 im TVÖD (Landkreis) beschäftigt.

Nach 4 Jahren in dieser Stufe steige ich ja automatisch in Stufe 5 und nach 5 weiteren Jahren in Stufe 6 auf. Wie geht es danach weiter? Bleibe ich dann immer auf Stufe 6 oder werde ich anschließend in die Entgeltgruppe 12 überführt? Wenn ja - nach wie vielen Jahren in Stufe 6?

Ich danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Beste Grüße
Titel: Antw:Stufeneinteilung
Beitrag von: Kat am 17.01.2019 12:33
Wenn sich an Deiner übertragenen Tätigkeit nichts ändert ist bei Stufe 6 Schluss und Du hast das bis zur Rente zzgl. Tariferhöhungen natürlich.
Titel: Antw:Stufeneinteilung
Beitrag von: tomk am 17.01.2019 12:34
Bleibe ich dann immer auf Stufe 6 oder werde ich anschließend in die Entgeltgruppe 12 überführt?

Du bleibst bis zur Einäscherung in 11/6, für die 12 bräuchtest du höherwertige Aufgaben.
Titel: Antw:Stufeneinteilung
Beitrag von: Silberrücken69 am 17.01.2019 13:38
Danke für die schnelle Info !
Titel: Antw:Stufeneinteilung
Beitrag von: Texter am 17.01.2019 13:45
Unter Umständen sind Arbeitgeber aber bereit, nach ein paar Jahren ein Entgelt nach 12/1 zu zahlen. Außertariflich natürlich.
Titel: Antw:Stufeneinteilung
Beitrag von: Skedee Wedee am 17.01.2019 13:52
Unter Umständen sind Arbeitgeber aber bereit, nach ein paar Jahren ein Entgelt nach 12/1 zu zahlen. Außertariflich natürlich.

Nach ein paar Jahren in 11/6 außertariflich in 12/1 zu kommen, wäre außerordentlich arbeitgeberfreundlich. Aber ich denke mir schon was Du meinst.  ;)