Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fleißiger Falter am 18.01.2019 15:35
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Hallo Forum,
ich bin seit 1987 im Öffentlichen Dienst als Erzieherin tätig. Ich möchte gerne nach Brandenburg wechseln, ca. 2021, wenn einen neue Grundschule fertig ist. Der Weg ist viel kürzer und der Verdienst soll auch besser sein.
Werden meine Dienstjahre anerkannt?
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Bei Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber müssen bis zu 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden (man beginnt also bei Stufe 3 der Entgeltgruppe), darüber hinaus kann der neue Arbeitgeber förderliche Zeiten anerkennen, dieses sollte man vor Vertragsabschluss klären, damit es dann keine Enttäuschung gibt.
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Gibt es zur Anerkennung "bis zu 3 Jahre" was zitierfähiges? :)
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§16 Absatz 2
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Das war zu einfach.... Danke :)