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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: cniggl88 am 20.01.2019 18:15
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Guten Abend,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt und euren Erfahrungen:
Ich habe mir kurzfristig für 1 Tag Urlaub genommen, möchte diesen genehmigten Urlaub aber wieder stornieren, da aufgrund von Krankheit eines Freundes ein Wochenendurlaub ins Wasser fällt.
Mir ist klar, dass bereits genehmigter Urlaub von beiden Seiten aufgehoben werden muss, ich also auch die Zustimmung vom Chef brauche.
Wie ist eure Erfahrung bei der Handhabung von solchen Fällen, sollte ja nur bei 1 Tag Urlaub kein großes Thema sein oder?
Viele Grüße
Christian
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Bei uns würde mit der morgendlichen Zeiterfassung dieser Urlaub "überschrieben".
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Dito, gleiche Erfahrung. Wer im Uralub einstempelt, der hat keinen. Vollkommen unkompliziert bei uns.
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Das kommt sicherlich auf das System/den AG an. Da bei uns alles in einem PC Programm selbst eingetragen wird, muss man auf "stornieren" klicken und der Vorgesetzte muss es bestätigen, ansonsten werden keine Zeiten für den Tag angerechnet.
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Warum hat eigentlich ein Großteil der Mitarbeiter so eine Scheu direkt mal den Chef zu fragen?
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Wie das gehandhabt wird? Genauso wie Urlaub beantragen.
Also bei unserem System stornieren u. Chef bestätigt das und ich glaub, dass kein Chef im öD das verweigern würde.
Kommen und einfach buchen war bis letztes Jahr auch möglich, ob jetzt mit neuem Zeiterfassungssystem weiß ich nicht, aber ich denke, dass trotzdem registriert wird und man danach den Urlaub stornieren kann.
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Einfach zum Dienst erscheinen, sicherlich auch eine Möglichkeit. Aber man sollte dem Chef wenigstens kurz mitteilen warum und weshalb. Details interessieren aber sicher nicht :o