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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Habbi am 21.01.2019 13:22
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Hallo zusammen,
ich habe mich auf eine 9a + VZ Stelle beworben (derzeit EG 8 ) und habe nächste Woche bei der Stelle ein Vorstellungsgespräch.
Ich bin erst 22 und seit einem Jahr ausgelernt, dies ist meine erste interne Bewerbung.
Frage:
Muss mein Vorgesetzter von dem Vorstellungsgespräch erfahren?
Wie verhalte ich mich bei eventueller Zusage beider Seiten?
Wie frühzeitig kann ich das Amt wechseln? Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich von heute auf morgen verschwinden kann, da ja noch viel Arbeit und Projekte am Laufen sind und für Ersatz gesorgt werden muss.
Ich bin etwas überfordert.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Gruß
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Das wird Dir sicher Dein Arbeitgeber (Personalabteilung) mitteilen.
Ein Übergehen des derzeitigen Vorgesetzten scheint nicht sinnvoll, den würde ich mit ins Boot holen.
Der Zeitpunkt des Wechsels würde sicher intern abgestimmt werden müssen, der TVöD gibt darauf keine Antwort.
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Muss mein Vorgesetzter von dem Vorstellungsgespräch erfahren?
Wie verhalte ich mich bei eventueller Zusage beider Seiten?
Wie frühzeitig kann ich das Amt wechseln? Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich von heute auf morgen verschwinden kann, da ja noch viel Arbeit und Projekte am Laufen sind und für Ersatz gesorgt werden muss.
Ich habe diese Woche auch ein internes Bewerbergespräch und habe SGL und Amtsleiter sofort informiert, schon allein aus dem Grund, weil ich der Zeit des Gespräches arbeiten müsste und auch weil es zum guten Ton gehört. Schließlich will man ja, wenns klappt, eine gute Beurteilung.
Wieso sollte man nicht von jetzt auf gleich verschwinden können? Die neue Stelle beginnt idR mit dem in der Ausschreibung genannten Einstellungsdatum. Was würde denn passieren wenn du bspw. plötzlich 6 Wochen oder länger krank wärst? Die Arbeit würde auch liegen bleiben.
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...ich glaube nicht, dass bei einer internen Stellenausschreibung ein "Einstellungsdatum" genannt wird 8)
...in der Regel erfolgt eine Umsetzung nach interner Absprache...
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...ich glaube nicht, dass bei einer internen Stellenausschreibung ein "Einstellungsdatum" genannt wird 8)
...in der Regel erfolgt eine Umsetzung nach interner Absprache...
Jup, grad mal bei uns in die internen Stellenausschreibungen reingeguckt: Da steht auch überall nur "baldmöglichst".