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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: stefan30836 am 23.01.2019 17:59

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: stefan30836 am 23.01.2019 17:59
Hallo liebe Gemeinde, ich brauche mal eure Hilfe und Rat zum Thema Höhergruppierung.
Da ich neu hier bin, seid mir bitte nicht böse, wenn die Frage hier schon mal gestellt wurde.

Ich bin seit 2016 angestellt bei einer Stadt im TVöD-V, laut Arbeitsvertrag als Fachkraft für Veranstaltungstechnik und offiziell laufe ich unter Kultur Hausmeister in der Entgeltgruppe 5.

2017 haben dann meine Abteilungsleiter, Hausmeister Liegenschaftsamt und Veranstaltungstechniker Kulturamt einen Antrag für mich, mit mir für die Höhergruppierung gestellt, der ja bis zum 31.12.17 eingereicht werden musste. Der ist dann genehmigt worden und bin seit Mai 2018 in der E6

Da ich der einzige Veranstaltungstechniker bei der Stadt bin soll ich jetzt Ausbilden.
Also bin ich auf den ADA Schein geschickt worden im September 2018
Im September 2019 bilde ich aus als Ausbildungsleiter. Bewerbungsverfahren ist schon abgeschlossen (Bewerbung sichten, Vorstellungsgespräche usw.)
Nebenbei bin ich inoffiziell Technischer Leiter im Kulturzentrum nur eben noch nicht offiziell bestellt.

Meine Fragen:

-Kann ich überhaupt noch Höhergruppiert werden nach 31.12.17, da werde ich nicht richtig schlau draus

- Wenn ja, muss ich einen formlosen Antrag schreiben?

- Muss ich meine Wunsch Entgeldgruppe im Antrag angeben oder soll ich schreiben, ich sehe mich min. in der E7 oder was meint ihr?

- Sollte ich den Antrag jetzt schon stellen, da ich ja schon als Ausbilder tätig bin zumindest in den ganzen Vorbereitungen oder erst ab den 1.9.2019 wenn ich wirklich ausbilde.


Vielen Dank für eure Zeit und Hilfe.
Herzliche Grüße
Stefan
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.01.2019 18:18
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: stefan30836 am 23.01.2019 20:56
Was bedeutet denn TB?
Tätigkeitsbereich?

Also sehen Sie keine Chance auf eine Höhergruppierung?
Bin ich denn da falsch belesen, erbringe ich keine selbständige Leistungen im Bereich der Ausbildungsleitung so wie hier im Text beschrieben. Das würde ja auch auf mich zutreffen wenn man nur die Berufsbezeichnung austauscht.

Grüße
Stefan

Stellenbewerbung bezieht sich auf bürokaufmann
,, Die Stelle erfordert eine 3 jährige Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf. Sie ist
damit zumindest der Entgeltstufe 5 zuzuordnen.
Die Stelle erfüllt insgesamt das Tarifmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und ist damit mindestens der EG 6 zuzuordnen. Insgesamt bezieht sich das von der Stelleninhaberin anzuwendende Wissen auf mehrere unterschiedliche Bereiche und ist damit vielseitig. Die Person muss beispielsweise detailliertes Wissen auf den Gebieten des Berufsausbildungs- rechts einschließlich des Jugendarbeitsschutzrechts sowie des Kindergeldrechts sowie kauf- männisches Wissen vorhalten. Auch die Personalbetreuung basiert auf einem vertieften Fach- wissen.
Die selbständigen Leistungen werden im Bereich der Ausbildungsleitung erbracht. Diese Tä- tigkeit deckt 40 % der Arbeitszeit ab. Die Stellenanforderungen entsprechen damit der Vergü- tungsgruppe E 8, die zu einem Drittel selbstständige Leistungen fordert. Da auf die gesamte Stelle betrachtet nicht überwiegend selbständige Tätigkeiten mit Entscheidungsspielräumen verlangt werden, ist eine höhere Einstufung hier nicht möglich.“
Quellenhinweise
Bertling, Michael: Stellenbewertung https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/stellenbewertung.htm
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.01.2019 21:17
TB=Tarifbeschäftigte

„Beamtenrecht“ ist für TB unbeachtlich. Zu den Chancen einer Eingruppierung habe ich mich nicht eingelassen - wie denn auch, da es an hinreichenden Angaben zur auszuübenden Tätigkeit fehlt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: stefan30836 am 23.01.2019 23:21
Vielen Dank erstmal für Ihre Zeit und Hilfe.

Ich habe mich noch nicht lange mit dem Thema beschäftigt, da ich es bis jetzt auch nicht nötig hatte. Dennoch bin ich auch nur ein junger Familienvater der versucht mit seiner zunehmenden Verantwortung mehr Gehalt zu bekommen.

Also eingestellt bin ich ja als Hausmeister, wir im Kulturamt sind 3 Hausmeister. Die anderen beiden Kollegen sind ungelernt.

Ich bin zuständig für

- Bearbeitung von Bühnenanweisung und technical Ridern von Veranstaltungen.
- Durchführung von Veranstaltungen und Bedienung der licht, Ton und Videotechnik.
- Bedienung, Instandhaltung und Wartung von Lüftungs und Brandmeldeanlagen.
- Elektrofachkraft von 4 Gebäuden, durchführen der jährlichen VDE und GUV Vorschriften der elektronischen Betriebsmittel.
- Kennen und Einhalten der Paragraphen der VStättV bayern
 
Ich könnte weiter machen, aber ich bin mit den Aufgabenbereich und mit der E6 vollkommen zufrieden, obwohl ich noch die jährliche Prüfung der Betriebsmittel als Elektrofachkraft erst vor kurzem noch dazukommen habe und vielleicht sogar die E7 angebracht wäre.

Mir geht es um die Ausbildungsleitung und Verantwortung die ich jetzt dazubekomme bzw. dazubekommen habe, neben meinen normalen Tagesgeschäft.

Da ich ja der einzige Veranstaltungstechniker bin und ich jetzt als erstes ausbilden soll, habe ich keinen der mir direkt helfen kann oder unterstützt.

Ich muss einen betrieblichen Ausbildungsplan erarbeiten laut Ausbildungsordnung, ich stehe als eingetragener Ausbilder im Ausbildungsvertrag des Auszubildenden. Ich bin für die Beurteilung des Azubis verantwortlich. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetz da er zur Einstellung noch 17 ist.
Für die Planung von Praktikas und Workshops.

Das ist jetzt was mir spontan so einfällt aber allein die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplan hat es in sich und das alles neben meiner täglichen Arbeit als Hausmeister und Veranstaltungen.

Ich hoffe das reicht um mir vielleicht eine Einschätzung zu geben, ob ich eine Chance auf eine Höhergruppierung habe.

P.s. Es wird wahrscheinlich nicht bei den einen Azubi bleiben, da ein neues Veranstaltungsgebäude geplant ist und meine Kollegen ein alter haben, wo man über Nachwuchs nachdenken kann.

 
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 24.01.2019 05:45
Welches Bundesland? Welche Zeitanteile liegen bei den Arbeitsvorgängen vor?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 24.01.2019 07:33
Das ist jetzt was mir spontan so einfällt aber allein die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplan hat es in sich und das alles neben meiner täglichen Arbeit als Hausmeister und Veranstaltungen.
Auch wenn es doof klingt, aber so etwas hört man ja immer wieder und die Mitarbeiter entlassen die Vorgesetzen aus deren Verantwortung: Denn du schreibst, "dass alles neben meiner täglichen Arbeit" Frage: hast du den AG gefragt, was von deiner täglichen Arbeit zukünftig (bzw. in der Zeit der Erstellung des Ausbildungsplanes und der anderen damit verbundenen Dinge)  wegfällt/zurückgeschoben werden, bzw. wer diese tägliche Arbeit machen soll?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: stefan30836 am 24.01.2019 09:29
Also ich arbeite im Bundesland Bayern.

Zu den einzelnen Zeitanteilen mag ich nichts genaues benennen wollen, da ich kein Personaler bin der sich damit auskennt.
Das einzige was ich denke, dass ich aufgrund der Ausbildung bestimmt 1/5 selbstständig Leistungen erreichen müsste.

Der Betriebliche Ausbildungsplan wird etliche Zeit in Anspruch nehmen, wenn ich den korrekt nach den Ausbildungsrahmenplan erstelle, da ja noch keiner vorhanden ist.
Wenn er mal erstellt ist muss man ihn ja nur auf den jeweiligen Azubi anpassen oder Änderungen im Betrieb.
Ich denke es hängt auch stark vom Azubi ab wie viele Praktikas und Workshops ich mit ihm machen muss, da ich das ja auch planen, vorbereiten und Organisieren muss.

An den Jugendschutzgesetz muss ich mich letztendlich nur 5 Monate dran halten, da er dann volljährig wird.
Die Beurteilungen sind ja auch nicht ständig, vielleicht mache ich 3-5 Stück auf die Ausbildung.

Mein AG argumentiert:
-Der Betriebliche Ausbildungsplan wäre nicht schlimm, die Sachliche und zeitliche Gliederung vom Beruf reicht der IHK, mag sein, davon bin ich noch nicht überzeugt.
- der Azubi wäre ja eine Entlastung für uns weil wir dann ein Mann mehr sind. Ist natürlich korrekt aber erstmal sogar mehr Arbeit für uns.
- Aufbau und Abbau fällt nicht direkt für mich weg, soll aber dann verstärkt mein Azubi machen so wie es dienstlich möglich ist
- Bei Veranstaltungen würden wir ja auch entlastet. Sehe ich nicht so maximal Ende des 2 Lehrjahres bzw. 3 Lehrjahr wo er mal alleine kleine Veranstaltungen betreuen könnte. Eigentlich ist er ja noch zusätzlich mit  uns in den Stunden dabei.
- Die allgemeinen Hausmeisteraufgaben, soll ich dann vermehrt nicht machen bzw. abgeben.

Mag sein das es Mitarbeiter gibt die meinen ihre Vorgesetzten zu entlasten, ich bin der Meinung, das wir auf unterschiedlichen Ebenen arbeiten.

Das Kulturamt ist für die Pflege der Veranstaltungen zuständig und die Erstellung von Verträgen usw.

Wir als ,,Hausmeister“ sind für den Aufbau, Abbau und Durchführung aber auch für die technische Machbarkeit der Veranstaltung zuständig und entscheiden das ob wir so eine Veranstaltung so bestuhlen können bzw. ob wir die Technikanforderungen der Veranstalter erfüllen können. Das machen wir selbstständig und eigenständig.

Bei den Ausbildungsplan kann mir nur  beim verfassen oder beschreiben geholfen werden. Die Richt und  Groblernziele zu deuten und daraus ein Feinlernziel zu machen bleibt an mir hängen

Ich nehme das nicht so auf der leichten Schulter mit der Ausbildung, da es für mich nicht mal ,, mal eben „ neben der allgemeinen Arbeit machbar ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 24.01.2019 10:15


Mein AG argumentiert:
-Der Betriebliche Ausbildungsplan wäre nicht schlimm, die Sachliche und zeitliche Gliederung vom Beruf reicht der IHK, mag sein, davon bin ich noch nicht überzeugt.
- der Azubi wäre ja eine Entlastung für uns weil wir dann ein Mann mehr sind. Ist natürlich korrekt aber erstmal sogar mehr Arbeit für uns.
- Aufbau und Abbau fällt nicht direkt für mich weg, soll aber dann verstärkt mein Azubi machen so wie es dienstlich möglich ist
- Bei Veranstaltungen würden wir ja auch entlastet. Sehe ich nicht so maximal Ende des 2 Lehrjahres bzw. 3 Lehrjahr wo er mal alleine kleine Veranstaltungen betreuen könnte. Eigentlich ist er ja noch zusätzlich mit  uns in den Stunden dabei.
- Die allgemeinen Hausmeisteraufgaben, soll ich dann vermehrt nicht machen bzw. abgeben.

Da ist dein AG wohl ein wenig blauäugig bzw. meint wohl auch, ein Azubi ist lediglich so etwas, wie ein günstige, zusätzliche Arbeitskraft.
Das ist er nämlich nicht.
Ein Azubi ist zuerst jemand, der lernen soll, dem etwas beigebracht werden soll. Quasi eine "dreijährige Dauer-Einarbeitung", nicht jemand, der vorwiegend "entlasten" soll. Das kann er (siehe vorheriger Satz) meist nämlich noch gar nicht.


Ich nehme das nicht so auf der leichten Schulter mit der Ausbildung, da es für mich nicht mal ,, mal eben „ neben der allgemeinen Arbeit machbar ist.

Das finde ich gut und das ehrt dich, dass du diese Aufgabe, die gewiss nicht leicht werden wird, ernst nimmst.

Ob dies als Tätigkeitsmerkmal für eine höhere Eingruppierung ausreicht, mögen allerdings besser mit dem Thema vertraute beurteilen als ich.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 24.01.2019 10:23
Zu den einzelnen Zeitanteilen mag ich nichts genaues benennen wollen, da ich kein Personaler bin der sich damit auskennt.

Für die Eingruppierung als Tarifbeschäftigter sind die übertragenden Tätigkeiten (die nicht unbedingt deckungsgleich mit den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sein müssen) relevant. Diese übertragenden Tätigkeiten ergeben sich regelmäßig aus der Tätigkeitsdarstellung (inkl. Zeitanteile). Um eine aussagekräfte Einschätzung treffen zu können müsstest Du bitte einen Blick in deine Tätigkeitsdarstellung werfen und uns mitteilen, welche Aufgaben zu welchen Zeitanteilen Dir übertragen wurden.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: stefan30836 am 24.01.2019 11:50
Steht die Tätigkeitdarstellung bei mir in der Akte oder muss ich die Anfordern vom Personalamt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Bastel am 24.01.2019 12:01
Es wäre nicht verwunderlich, wenn es so etwas noch gar nicht für dich gibt...
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 24.01.2019 12:07
Vermutlich wird das so sein...

Sofern die auszuübende Tätigkeit jenseits der Hausmeistertätigkeit nicht mindestens 50% ausmacht, sehe ich nur eine E5.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 24.01.2019 12:43
Steht die Tätigkeitdarstellung bei mir in der Akte oder muss ich die Anfordern vom Personalamt.

Die sollte Dir bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt worden sein und somit auch Bestandteil Deiner Personalakte. In jedem Fall kann das Personalamt weiterhelfen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: stefan30836 am 24.01.2019 12:50
Vermutlich wird das so sein...

Sofern die auszuübende Tätigkeit jenseits der Hausmeistertätigkeit nicht mindestens 50% ausmacht, sehe ich nur eine E5.


Es ist doch schon festgestellt worden, dass ich mehr als nur die Hausmeister tätig ausübe. Deswegen bin ich in die E6 gekommen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 24.01.2019 12:52
Vermutlich wird das so sein...

Sofern die auszuübende Tätigkeit jenseits der Hausmeistertätigkeit nicht mindestens 50% ausmacht, sehe ich nur eine E5.

...dann heisst es ruhig verhalten...den er hat ja schon EG 6  8)
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: mumble am 24.01.2019 13:25
Nur mal zur Info.
Bei uns wurde die Stelle der Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom BKPV bewertet. Der Stelleninhaber ist Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Elektroniker für Gebäudetechnik und staatl. gepr. Techniker. Die Stelle wurde mit EG 6 bewertet.
EG 8 rd. 7% Technikertätigkeiten
EG 6 rd. 45% Tätigkeit als Elektroniker
EG 6 rd. 20% Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: stefan30836 am 24.01.2019 13:52
Also nur mal so... ich hab nie was behauptet, das ich was besseres bin.
Ich bin ja auch zufrieden mit der E6 aber man darf doch wohl fragen dürfen und träumen ist das ja nicht.
Dafür das E7 die  selben Anforderungen hat wie die E6 nur das 20% selbstständige Leistungen erbracht werden müssen. Dafür das ich Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär Heizung und Klima bin + Elektrofachkraft nach IGVW SQQ1 und Ausbilder und als einizige Fachkraft ausbilden muss wäre das doch ok.

E6 ist somit normal aber ich habe ja zusätzliche Tätigkeiten.
Beim einen Theater bei uns bekommen die Fachkräfte direkt die E7 aber ist auch egal so Mal nebenbei.


Für deinen Kollegen als Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Elektriker und Techniker tut es mir leid das er nur in die E6 ist. Ich denke es kommt auf die Kommune an und auf die Stelle auf der man ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: mumble am 24.01.2019 14:11
Bei der Bewertung waren die Tätigkeitsmerkmale für handwerkliche Tätigkeiten ausschlaggebend. Da gibt es keine selbstständigen Leistungen.
Den Techniker hat er nebenberuflich gemacht, er wurde nicht gefordert.
Sicher kommt es darauf an, wie schwierig der Arbeitsbereich ist. Wir haben einen Saal mit 900 und einen mit 400 Plätzen. Zahlreiche Tagungsräume und im Durchschnitt 20 Veranstaltungen in der Woche. Bei den betreuenden Veranstaltungen hat der Bewerter die Verantwortung und eine hochwertige Arbeit i. S. der EG 6 gesehen. Ansonsten wäre es nur EG 5.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 24.01.2019 15:07
Also nur mal so... ich hab nie was behauptet, das ich was besseres bin.
Ich bin ja auch zufrieden mit der E6 aber man darf doch wohl fragen dürfen und träumen ist das ja nicht.
Dafür das E7 die  selben Anforderungen hat wie die E6 nur das 20% selbstständige Leistungen erbracht werden müssen. Dafür das ich Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär Heizung und Klima bin + Elektrofachkraft nach IGVW SQQ1 und Ausbilder und als einizige Fachkraft ausbilden muss wäre das doch ok.

E6 ist somit normal aber ich habe ja zusätzliche Tätigkeiten.
Beim einen Theater bei uns bekommen die Fachkräfte direkt die E7 aber ist auch egal so Mal nebenbei.


Für deinen Kollegen als Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Elektriker und Techniker tut es mir leid das er nur in die E6 ist. Ich denke es kommt auf die Kommune an und auf die Stelle auf der man ist.

Es ist schlicht, wie ich bereits ausgeführt habe: die auszuübende Tätigkeit als Hausmeister bzw. Hausmeister an Bühnen und Theatern mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung ist E5. Sofern die übrigen Tätigkeiten nicht mindestens 50% ausmachen, kann nicht mehr als E5 herauskommen.