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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anonym999 am 24.01.2019 13:15
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Hallo,
ich bin in E7 Stufe 3 eingruppiert (seit 01.06.17). Ich würde ja ab 01.06.20 in E7 Stufe 4 rutschen. Sehe ich doch richtig oder!?
Nun wechsel ich am 01.03.19 in einen anderen Fachbereich. Dies ist eine E8-Stelle. Da ich keinen AI habe, kann ich nicht in E8 eingruppiert werden, bleibe also in E7 und bekomme eine persönliche Zulage. Bekomme ich dann E7 Stufe 3 + die Differenz zu E8 Stufe 3?
Wie ist es dann ab dem 01.06.20? Erhalte ich dann eine Zulage zu E8 Stufe 4?
Danke für eure Antworten.
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Warum steht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Eingruppierung in E7 nicht entgegen?
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Mir solls recht sein.. ;D Für die neue Stelle ist aber geplant, dass ich irgendwann einmal den AI mache.
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Die Antwort auf meine Frage besitzt erhebliche Relevanz für die Beantwortung Deiner Frage.
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Und wat is nu mit der Zulage, lieber Spid!? :o Nach welcher Stufe wird diese berechnet? Ist es richtig, dass ich jetzt die Differenz von E7 Stufe 3 zu E8 Stufe 3 bekomme und ab 06/2020 dann die Differenz von E7 Stufe 4 zu E8 Stufe 4?
Hm? :-\
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Und wat is nu mit der Zulage, lieber Spid!? :o Nach welcher Stufe wird diese berechnet? Ist es richtig, dass ich jetzt die Differenz von E7 Stufe 3 zu E8 Stufe 3 bekomme und ab 06/2020 dann die Differenz von E7 Stufe 4 zu E8 Stufe 4?
Hm? :-\
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