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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Verwaltung am 27.01.2019 10:03

Titel: Entgeltumwandlung
Beitrag von: Verwaltung am 27.01.2019 10:03
Hallo,
vielleicht hat einer das gleiche Problem wie ich und kann mir helfen bzw. Tipps geben.
Vor wenigen Tagen bekam ich vom Lohnbüro eine Rückrechnung für den Monat 11/2018. Seit Jahren stecke ich einmal im Jahr (mit der Abrechnung im November, also mit der Jahressonderzahlung) 678 Euro in eine Direktversicherung/Entgeltumwandlung. Ich bekam nun zwei völlig unterschiedlich aufgebaute Abrechnungen.
In den letzten Jahren war dies nicht so. Fakt ist doch, dass dieser Beitrag nicht sozialversicherungspflichtig ist, oder ? Ich zahle jedes Jahr die Pauschalsteuer in Höhe von 20 % auf diese 678 Euro (= 135,60 Euro), habe aber im Gegenzug keine Sozialabgaben drauf.
Die Frage ist nun: wie wird richtig abgerechnet, damit ich keinen Nachteil habe ?
Titel: Antw:Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 27.01.2019 10:32
Der TVÖD trifft zur Sozialversicherungspflicht naheliegenderweise keine Regelung.