Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Verwaltung am 27.01.2019 10:08
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Wie sind bei Euch auf der Arbeit die Erfahrungen mit dieser Einrichtung ?
Ich habe festgestellt, dass die Stellenbewertungen sehr praxisentfernt sind und am Ende nicht dem entsprechen, was die Stelle eigentlich hergibt. Also: es wird viel zu schlecht bewertet. Zudem ist es so, dass sich unweigerlich die Situation einstellt, dass niemand der Bewerter weiß, welche Arbeitsvorgänge wie viel Zeit erfordern. Der BKPV geht immer davon aus, dass alles glatt läuft und weiß gar nicht, welcher Zeitaufwand wirklich nötig ist, um die Aufgaben erledigen zu können. Nicht jede Verwaltung ist gleich gut organisiert, nicht jede Stadt / Kommune ist gleich. Insgesamt bin ich vom BKPV aufs Äußerste enttäuscht.
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Manchmal etwas langsam in der Umsetzung aktueller Rechtsprechung, ansonsten leisten die ordentliche Arbeit. Ich wüßte nicht, wann zuletzt eine Eingruppierung aufgrund deren Bewertung erfolgreich vor LAG oder BAG angegriffen worden wäre.
Die Unzulänglichkeiten und Unterdurchschnittlichkeit Einzelner ist für die auszuübende Tätigkeit und somit für die Bildung einer Rechtsmeinung im Hinblick auf die Eingruppierung unbeachtlich. Mithin macht der BKPV diesbezüglich alles richtig.
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An Spid: "Die Unzulänglichkeiten und Unterdurchschnittlichkeit Einzelner". Wie ist das gemeint ?
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Was genau ist unklar? Zu schwierige Begriffe?
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Nein, ich beherrsche die deutsche Sprache ganz gut. Aber ich habe, auch schon vor Monaten als ich auf dieser Seite aktiv war, festgestellt, dass es einen "Spid" gibt. Und der scheint etwas ganz Besonderes zu sein. Er weiß auf alles eine Antwort. Er ist das Nonplusultra wie es aussieht. Er gibt oft spitze Kommentare ab. Manchmal auch Antworten, wo die Anfragenden gar nicht wissen was er eigentlich sagen will.
Lieber Spid. Das alles sind Mitglieder des öffentlichen Dienstes. Die fragen ganz normal an. Und erwarten auch ganz normale Nachrichten. Es ist nicht nötig, als Hero zu antworten. Das brauchen die Fragesteller nicht. Es wäre also schön, wenn wir auf Augenhöhe schreiben würden. In einer Anfrage binnen weniger Minuten eine komische und abwertende Nachricht zu erhalten, braucht niemand. Ich hoffe, ich konnte auch mal helfen.
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Tolle Textwand, nette Träumerei von Augenhöhe und so - beantwortet aber nicht die Frage, was jetzt unklar war.
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DAS IST JA GOTTESLÄSTERUNG
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Wir fassen den heutigen Tag kurz zusammen:
- Spid ist vom BKPV überzeug, ich nicht
- Spid ist der Chef des Forums, ich gehöre zum Fußvolk
- zu meinen Worten "auf Augenhöhe": ich träume weiter und werde (und will auch nicht) nie die fachliche Qualifikation von Spid erreichen
- Spid wird sich bessern und den Forumsteilnehmern netter begegnen, auf Augenhöhe (da wären sicherlich auch viele andere froh, wenn Sie fachlich gutgemeinten Rat erhalten würden, ohne Spitzen und zweifelhafte Zwischenbemerkungen)
- und künftig brauche ich bei etwaigen Anfragen im Forum keinen Beitrag mehr von Spid, soclhe sind nur von oben herab und darauf kann ich gerne verzichten, denn es gibt genügend andere im Forum, die einem von Herzen helfen wollen (Spid, also merken: wenn "Verwaltung" anfragt, einfach nicht antworten, das kann man sich gut merken)
- und dabei wollen wir es belassen, eine Gotteslästerung ist ausreichend
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Was Du brauchst oder nicht, ist gänzlich unbeachtlich. Lebenshilfe und Gefühlchen streicheln findest Du sicher im Brigitte-Forum. Es freut mich aber, welch zentrale Rolle ich in Deinem Leben einnehme - siehe auch die Zusammenfassung Deines Tages.
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Die Unzulänglichkeiten und Unterdurchschnittlichkeit Einzelner ist für die auszuübende Tätigkeit und somit für die Bildung einer Rechtsmeinung im Hinblick auf die Eingruppierung unbeachtlich. Mithin macht der BKPV diesbezüglich alles richtig.
An Spid: "Die Unzulänglichkeiten und Unterdurchschnittlichkeit Einzelner". Wie ist das gemeint ?
Ich versuche das mal so zu erklären wie ich es deute anhand eines Beispiels:
Stelle A hat 4 Tätigkeiten und findet sich so in vielen Behörden mit gleicher Aufteilung und ähnlichem Arbeitsaufwand wieder.
3 Tätigkeiten (T1, T2, T3) die eine geringe Einstufung haben.
1 Tätigkeit (T4) die eine sehr hohe Einstufung hat.
T4 macht erfahrungsgemäß nur einen sehr geringen Zeitanteil aus (10 %). Dies ist durchschnittlich so in allen entsprechenden Behörden. In Behörde X sitzt allerdings Dieter (D). D sagt er brauch für die Tätigkeit 80% seiner Zeit. Der Arbeitgeber von D in Behörde X möchte allerdings nur, dass die Tätigkeit 10% der Zeit ausmachen soll, wie in allen anderen Behörden auch und der Arbeitsaufwand ist tatsächlich nicht höher als in anderen Behörden. D ist einfach nur langsam. Der Arbeitgeber in Behörde X bestimmt den Zeitanteil der auszuübenden Tätigkeiten und möchte D nur weil er langsam ist nicht sehr viel mehr bezahlen als in vergleichbaren Fällen. Aus diesem Grund bekommt D die Standartbeschreibung (anhand des dargestellten Arbeitsaufwandes für vergleichbare Konstellationen) der Stelle A, welche vom BKPV erstellt wurde. D ist folglich nun unzufrieden. D sagt die BKPV ist praxisfern und stellt nicht die Stellen entsprechend dar. Dabei ist es D der einfach nur langsam(in diesem Fall ausgedrückt Unfähigkeit) ist in seiner Tätigkeit.
Dies verdeutlicht wie ich diese Anmerkung deuten würde.
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http://www.bkpv.de/ver/pdf/gb2017/schnitzenbaumer_koebler_hofmann.pdf
Dieses Papier beschreibt die Eingruppierung von Mitarbeitern der IT in Kommunalen Einrichtungen.
Ich würde mich gerne mit dem Kommunalen Prüfverband über die Unterschiede verschiedener öffentlicher Einrichtungen diskutieren. IT-Mitarbeiter bestimmter Einrichtungen (z.B. von Kliniken) haben sehr viel mehr Verantwortung als IT-Mitarbeiter anderer. Das wird leider nicht berücksichtigt.
Ich sehe in dem Papier durchaus Kompetenz, aber es arbeitet die Verantwortung nicht heraus. Außerdem kommt das Wort Digitalisierung genau 1x vor. Das geht 2006, aber nicht 2017.
Gefährlich ist es, wenn der BKPV sacrosankt erklärt wird und alles über einen Kamm schert.
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... bitte nicht falsch verstehen, das Papier ist extrem hilfreich/wertvoll zu einer Orientierung und Annäherung an das Thema! Nur eben sind die Herausforderungen viel größer geworden.
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Verantwortung wird in dem Papier, das die Rechtslage weitgehend zutreffend darstellt, an den Stellen thematisiert, wo sie tarifliches Merkmal ist. Ansonsten ist sie völlig unbeachtlich und ist nicht zu berücksichtigen. Auch Buzzwords wie „Digitalisierung“ besitzen keine Eingruppierungsrelevanz.
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Und man sollte auch nicht vergessen, dass das was vor 15 Jahren in der IT noch zusätzliche oder umfassende Fachkenntnis war heutzutage maximal noch gründlich Fachkenntnis ist.
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Oder schon wieder zusätzliche Fachkenntnis, weil sich mittlerweile niemand mehr damit auskennt.
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Oder schon wieder zusätzliche Fachkenntnis, weil sich mittlerweile niemand mehr damit auskennt.
;D
Ja, ja die COBOL Programmierer ..... und PDP-11 Admins... ::)
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Digitalisierung bedeutet: umfassende und tiefe Kenntnisse und die Fähigkeit, die Anforderungen der Prozess-Eigentümer in IT/Applikationen zu übersetzen.
Insofern nicht nur "Buzzword", sondern eine Anforderung.
Und ja, ich sehe ganz wenige Personen, die diese Kenntnisse erfüllen. Die alten Hasen ja.
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Digitalisierung bedeutet, daß analoge Prozesse in digitale Prozesse überführt werden. Für die Eingruppierung ist es mithin ein bedeutungsloses Buzzword, weil erst aus der Überführung in Arbeitsvorgänge und deren individueller Betrachtung sich eingruppierungsrelevante Anforderungen ergeben. In einem Papier über die Rechtslage bei Eingruppierungen besitzt das Wort „Digitalisierung“ den gleichen Bedeutungswert wie das Wort „Butterbrot“.
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Wir haben uns hier auf Gtuachten zur Stellenbemessung des BKPV gestützt. Durchaus mit Erfolg, die Herangehensweise und Ermittlung von Fallzahlen bzw. durchschnittlichen mittleren Bearbeitungszeiten hat gefruchtet.
Dass bei der Stellenbewertung oftmals der Beschäftigte enttäuscht ist, mag dem nicht anzulasten sein, der Expertise auf dem Gebiet hat und die Feststellung der Eingruppierung vorgenommen hat. Da allenthalben von Fachkräftemangel die Rede ist, kann sich ein entsprechend befähigter und qualifizierter Beschäftigter natürlich auch bei anderen AGs nach höher dotierten Stellen umsehen. Würde ich jedenfalls so machen, wenn ich unzufrieden wäre.
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Wir drehen uns im Kreis.
Die Einrichtung für die ich tätig bin benötigt eine hohe Kompetenz in diesen Fragen. Das Papier des kommunalen Prüfverbands bietet aus meiner Sicht nicht die Schärfe das zu beurteilen.
Wenn hier im Forum "Requirements-Engeneering" als "Buzzword" abgetan wird, tue ich mir sehr schwer das zu beschreiben. Das RE ist fast schon mehr Kunst als fachliche Expertise.
Wie soll ich das beschreiben?
Ich versuche es mal aus dem Stegreif:
AV: Anforderungsanalyse
- Aufnahme der Anforderungen der med. und pfleg. Leitungen
- genaue Beschreibung der Anforderungen mit Lösungsvorschlägen
- Anwenden von Methoden der Medizinformatik, wie Beobachtung, Simulation, Hospitation um Arbeitsprozess zu lernen und in IT-Applikationen umzusetzen
- Erstellen einer Konzetion im Rahmen einer Dekomposition von IT-Applikationen
- Erstellen von konkreten Projektplänen mit Ressourcenplanung
Was wäre dies für eine Eingruppierung?
Mitarbeiter arbeitet wie eine FK hoch eigenverantwortlich.
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EG 9b, wenn weitere Steigerung des fachlichen Könnens gefordert sind, dann EG 10 FG 1.
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Ich würde auch E9a nicht ausschließen wollen. Im Prinzip übersetzt man nur fachkundig die Anwenderforderungen in konkrete, umsetzbare Anforderungen. Kommt halt eben auf die Tiefe und Breite der notwendigen Fachkenntnisse an, die die konkrete Anwendungslandschaft erfordert.
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EG 9a war auch mein erster Verdacht - aber da @jnkaiser davon sprach, dass medizinischen Wissens (der Umfang ist natürlich relevant), hätte ich die "umfassenden Fachkenntnisse" durchaus gesehen.