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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ClassX am 27.01.2019 15:03
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Anzahl der Urlaubstage die mir für dieses Jahr zustehen - ich konnte diesbezüglich keine Infos im TVÖD finden wie das berechnet wird:
Ich bin als Schwangerschaft-/Elternzeitvertretung eingestellt und die Elternzeit der Kollegin und somit meine Vertrag endet zum 22.08.19
Wird der August voll berechnet mit 2,5Tagen oder irgendwie anteilig auf die Arbeitstage vom 01.08. bis 22.08.?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten
viele Grüße
Birgit
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Wann begann das Arbeitsverhältnis?
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Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich ein Urlaubsanspruch nach TvÖD von 18 Arbeitstagen (7/12 x 30 AT). Nach BUrlG hast du, vorausgesetzt die Wartezeit ist erfüllt, einen Urlaubsanspruch von 20 AT. Es greift die für dich günstigere Regelung des BUrlG.
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20 Urlaubstage.
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Vielen Dank für eure Antworten! :)