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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LaHood am 28.01.2019 09:17
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Hallo,
mir liegt seitens des Arbeitgebers ein Änderungsvertrag vor.
"In Abänderung des zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Arbeitsvertrag ist "XYZ" ab dem "XYZ" als "XYL" in der Entgeltgruppe E12 eingruppiert."
Gehe ich recht in der Annahme, dass bei Zustandekommen dieses Vertrages, gemäß TVöD die Stufenlaufzeit der jeweiligen Stufe dann wieder auf 0 gesetzt wird?
Danke
Grüße
LH
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Ja