Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: personallife am 14.02.2019 11:27
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Hallo zusammen,
ich würde gerne mal wissen ob es bei Euch Arbeitsverträge mit Vertragsstrafen in Hinblick auf Kündigung vor Arbeitsantritt gibt oder nicht und ob es schon des öfteren vor kam, dass ein bereits unterschriebener Vertrag vorab gekündigt wurde wegen einem besseren Angebot etc.
Grüße
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Ich vertrete die Auffassung, daß jemand, der ein besseres Angebot hat, sich von einer Vertragsstrafe in Höhe eines halben Monatsgehalts - mehr wird regelmäßig nicht rechtswirksam sein - nicht aufhalten läßt.
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ich würde gerne mal wissen ob es bei Euch Arbeitsverträge mit Vertragsstrafen in Hinblick auf Kündigung vor Arbeitsantritt gibt
Nein.
und ob es schon des öfteren vor kam, dass ein bereits unterschriebener Vertrag vorab gekündigt wurde wegen einem besseren Angebot etc.
Ja. Bei uns ist alles vorgekommen: Keine Vertragsunterzeichnung trotz langer "Verhandlungen" bis hin zur "Absage" am ersten offiziellen Arbeitstag.
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Kann die Aussagen von Spid und TheITGuy bestätigen. Keine Vertragsstrafe, weil es nur negatives zur Folge hat und nichts bewirkt.
Absprünge in beliebiger Art und Weise.
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Ich schließe mich an. Kurzfristige Absprünge kenne ich auch, auch nach unterschriebenen Verträgen und Abschluss des gesamten Verfahrens. Vertragsstrafen wurden noch nie gefordert, auch nicht bei Nichtantritt des Dienstverhältnisses.
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Wenn das zum Brauch bei Stellenbesetzungen im Öffentlichen Dienst werden würde, wäre das für die sowieso schon regelmäßig nur bescheidene Attraktivität der Jobangebote nicht gerade förderlich. ;D