Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Clubman am 17.02.2019 21:37
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Hallo zusammen
Es gibt folgende Arbeitszeiten:
Woche 1
Montag 11-18:15
Dienstag 11:45-21:15
Mittwoch 11-18:15
Donnerstag 11:45-21:15
Freitag 8:15-17:30
Samstag 7-14:00
Woche 2
Montag bis Donnerstag 6:45-15:45
Freitag 6:45-14:00
jeweils immer im Wechsel
Steht hier eine Schichtzulage/Zusatzurlaub nach Tvöd §8/27 zu?
LG
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Gibt es einen Schichtplan?
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Ja vorhanden
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Sofern Du nicht Schulhausmeister in NRW bist, steht Dir die Zulage zu.
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Ok. Kannst du mir bitte sagen wo man das finden kann?!
Warum nicht für Schulhausmeister? Zeitspanne von 2 bzw 13 Stunden im Monat ist ja gegeben...
Gruß
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.... Es ist kein geteilter Dienst wir sind mit drei Mann in den Verschieden Schichten.
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Der landesbezirkliche Tarifvertrag sieht die Möglichkeit der pauschalen Abgeltung von Zulagen und sonstigen Sonderzahlungen vor. Mithin kann bei Schulhausmeistern in NRW ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages und der jeweiligen Dienstvereinbarungen keine pauschale Aussage über den individuellen Anspruch auf die Schichtzulage treffen.