Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Clubman am 17.02.2019 21:37

Titel: Schichtzulage???
Beitrag von: Clubman am 17.02.2019 21:37
Hallo zusammen

Es gibt folgende Arbeitszeiten:

Woche 1
Montag 11-18:15
Dienstag 11:45-21:15
Mittwoch 11-18:15
Donnerstag 11:45-21:15
Freitag 8:15-17:30
Samstag 7-14:00

Woche 2
Montag bis Donnerstag 6:45-15:45
Freitag 6:45-14:00

jeweils immer im Wechsel

Steht hier eine Schichtzulage/Zusatzurlaub nach Tvöd §8/27 zu?

LG

Titel: Antw:Schichtzulage???
Beitrag von: Spid am 18.02.2019 05:22
Gibt es einen Schichtplan?
Titel: Antw:Schichtzulage???
Beitrag von: Clubman am 18.02.2019 08:52
Ja vorhanden
Titel: Antw:Schichtzulage???
Beitrag von: Spid am 18.02.2019 09:18
Sofern Du nicht Schulhausmeister in NRW bist, steht Dir die Zulage zu.
Titel: Antw:Schichtzulage???
Beitrag von: Clubman am 18.02.2019 09:44
Ok. Kannst du mir bitte sagen wo man das finden kann?!

Warum nicht für Schulhausmeister? Zeitspanne von 2 bzw 13 Stunden im Monat ist ja gegeben...

Gruß
Titel: Antw:Schichtzulage???
Beitrag von: Clubman am 18.02.2019 09:47
.... Es ist kein geteilter Dienst wir sind mit drei Mann in den Verschieden Schichten.
Titel: Antw:Schichtzulage???
Beitrag von: Spid am 18.02.2019 10:08
Der landesbezirkliche Tarifvertrag sieht die Möglichkeit der pauschalen Abgeltung von Zulagen und sonstigen Sonderzahlungen vor. Mithin kann bei Schulhausmeistern in NRW ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages und der jeweiligen Dienstvereinbarungen keine pauschale Aussage über den individuellen Anspruch auf die Schichtzulage treffen.