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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: merdina am 20.02.2019 11:41

Titel: Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: merdina am 20.02.2019 11:41
Hallo,

ich hoffe ihr habt einen Rat wie ich mich verhalten soll.

Ich bin seit nun gut 8 Jahren im Öffentlichen Dienst.

Ich wurde mit einer E9 / 3 eingestellt. Bin automatisch nach 3 Jahren in die 4 und nach weiteren 4 Jahren in die 5 aufgestiegen.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen das ich angeblich seit meiner Einstellung falsch bezahlt wurde.
Ich wurde nach einer großen E9 bezahlt.
Angeblich wurde ich aber nur mit einer kleinen E9 eingestellt.

Für mich ist dies nirgendwo ersichtlich. In meinem Arbeitsvertrag steht E9 ohne weitere Zusätze.

Ich soll für die letzten 6 Monate entsprechend das zuviel gezahlte Gehalt zurückzahlen und ab sofort entsprechend weniger verdienen da ich ja in der kleinen E9 immer noch in Stufe 3 bin (9 Jahre bis zum Aufstieg in die 4)

Kennt jemand einen ähnlichen Fall?
Hat jemand einen guten Ratschlag wie ich am besten vorgehe?

Es geht durch die 2 Stufen um viel Geld für mich.

Danke
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 20.02.2019 12:01
Nun, dem AG steht es grundsätzlich zu, einen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren. Bei einer solchen Korrektur obliegt ihm jedoch vor Gericht die Darlegungslast, warum die bisherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung falsch gewesen sein soll.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: MrRossi am 20.02.2019 12:20
Der Wortlaut des Arbeitsvertrages wäre in diesem Zusammenhang interessant.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 20.02.2019 12:25
Ich tippe auf „Der Arbeitnehmer ist in E9 eingruppiert.“
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: merdina am 20.02.2019 13:22
Im Arbeitsvertrag steht
Der Arbeitnehmer ist in E9 eingruppiert.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 20.02.2019 14:19
Ach, wenn ich beim Lotto doch auch so treffsicher wäre...
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Der Kanzler am 21.02.2019 10:53
Dieser Irrsinn mit der EG 9 zum brechen.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Doso am 28.02.2019 21:12
Na immerhin haben sie "nur" die letzten 6 Monate zurückgefordert. Habe von Fällen gehört da wollten sie das gesamte Geld zurück. Hat natürlich nicht funktioniert, aber hey, man kann ja mal...
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: MoinMoin am 01.03.2019 08:13
Nun, dem AG steht es grundsätzlich zu, einen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren. Bei einer solchen Korrektur obliegt ihm jedoch vor Gericht die Darlegungslast, warum die bisherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung falsch gewesen sein soll.
Wenn der AG seinen Irrtum korrigiert und weniger zahlt. Dann muss doch der AN klagen und den Nachweis führen.
Oder umgekehrt, wie wird festgelegt, wer den Nachweis zu führen hat. Dachte, dass das die klagende Seite machen muss.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Amiga am 01.03.2019 08:20
Da würde ich es auch knallhart darauf ankommen lassen. Für eine RV wird es in dem Fall zu spät sein, vielleicht ginge noch ver.di als Backup. Da würde ich mich verklagen lassen; für den Notfall das Geld aber schon zurückgelegt haben.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 01.03.2019 08:25
Nun, dem AG steht es grundsätzlich zu, einen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren. Bei einer solchen Korrektur obliegt ihm jedoch vor Gericht die Darlegungslast, warum die bisherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung falsch gewesen sein soll.
Wenn der AG seinen Irrtum korrigiert und weniger zahlt. Dann muss doch der AN klagen und den Nachweis führen.
Oder umgekehrt, wie wird festgelegt, wer den Nachweis zu führen hat. Dachte, dass das die klagende Seite machen muss.

Das BAG hat in seiner langjährigen Rechtsprechungspraxis für den Fall der korrigierenden Rückgruppierung ein mehrstufiges Verfahren etabliert. Der TB kann sich zunächst auf die ihm vom AG mitgeteilte Rechtsmeinung zur Eingruppierung berufen. Der AG muß dann die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher angenommenen Eingruppierung darlegen und ggf. beweisen. Dieser Darlegungslast wird genügt, wenn sich aus dessen Vorbringungen ergibt, daß es jedenfalls an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung mangelt. Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, daß der AG insoweit bei der Rechtsanwendung irrte, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat. Ist dem AG die Darlegung der objektiven Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung gelungen und hat er ggf. die Tatsachen bewiesen, aus denen die objektive Fehlerhaftigkeit folgt, obliegt die Darlegungs- und Beweislast des TB für solche Tatsachen und Umstände, aus denen folgt, daß ihm die begehrte höhere Vergütung zusteht.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: MoinMoin am 01.03.2019 08:43
Gilt das auch, wenn der AG nachweisen kann, dass sich nicht um eine Eingruppierungsirrtum, sondern um ein Buchhaltungsfehler handelt?
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 01.03.2019 08:44
Auch das wäre ja ein Eingruppierungsirrtum.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: MoinMoin am 01.03.2019 12:20
Auch wenn nachweislich der Buchhaltung aufgetragen wurde, dass man die Person nach EG9klein bezahlen soll, diese es aber verschlampen? Und um es auf die Spitze zu trieben, dass sogar auf dem Lohnnachweis steht, aber der falsche Betrag überwiesen wurde?

Cool :)
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 01.03.2019 12:29
Das gehört zu den Tatsachen, mittels derer der AG sein Irren darlegen kann.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Silbermondmuc am 02.03.2019 23:44
Hallo zusammen,

ich bin hier ein Neuling, hab aber einen ganz ähnlich gearteten Fall:
Ich bin bei meiner Einstellung in E9 Stufe 3 eingruppiert worden, diesen Job mach ich nun seit 4 Jahren und bin nun darübergestolpert, daß doch nach 3 Jahren das Vorrücken in Stufe 4 hätte passieren sollen. Ich hab in der Personalstelle angerufen...
Ihr könnt Euch die Antwort denken:
"Nein sie sind in Gruppe E9k und nicht in E9, haben somit 9 Jahre Wartezeit."
Sowohl in meinem Arbeitsvertrag als auch auf der Gehaltsabrechnung steht E9, wie kann das sein, daß man mir Jahre später sagt, ach übrigens sind sie E9k und nicht E9? Wenn denn doch solch ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen den zwei Gruppen besteht (in der Wartezeit), warum wird das nirgends schriftlich festgehalten? Zur Einstellung hab ich viiiiiel Papier bekommen, auch die Begründung meiner Eingruppierung, aber NIRGENDS steht E9k...

Hab ich eine Chance? Muß man sich da einen Rechtsanwalt nehmen?

Na wenigstens gibt's HEUTE eine gute Nachricht, die Tarifgespräche haben eine Einigung erzielt, mal schaun, ob das auch im Geldbeutel ankommt...?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Bernhard
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: TV-Ler am 02.03.2019 23:54

Sowohl in meinem Arbeitsvertrag als auch auf der Gehaltsabrechnung steht E9, wie kann das sein, daß man mir Jahre später sagt, ach übrigens sind sie E9k und nicht E9? Wenn denn doch solch ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen den zwei Gruppen besteht (in der Wartezeit), warum wird das nirgends schriftlich festgehalten? Zur Einstellung hab ich viiiiiel Papier bekommen, auch die Begründung meiner Eingruppierung, aber NIRGENDS steht E9k...
E9k steht nirgends, weil es eine E9k nicht gibt.
Du bist in die  E9 mit besonderer Stufenlaufzeit eingruppiert, entsprechend deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Silbermondmuc am 03.03.2019 00:07
Hmmm... in jeder TV-L Tabelle gibt's eine Gruppe E9k, wieso gibt's die dann nicht? Aber es hätte mir doch irgendwo mitgeteilt werden müssen (schriftlich), daß ich in dieser nicht existierenden Gruppe bin?
Egal wo ich eingruppiert wurde, ich hab einen Vertrag mit E9 und nicht E9k und eigentlich ist doch nur das maßgeblich, was im Vertrag steht? 4 Jahre später zu sagen, E9 stimmt gar nicht, das kann ich mir nicht vorstellen, daß die damit durchkommen. Ok... es mir nicht vorstellen zu können ist leider KEINE Rechtsgrundlage...
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: TV-Ler am 03.03.2019 06:45
Hier mal ein Link zur Entgeltordnung zum TV-L:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_ÄTV_Nr._10_TV-L_neu.pdf

Darin müsstest du für deinen Fall mal heraussuchen, wo du verortet bist. Du wirst dann feststellen, das für dich folgende Regelung gilt: „(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)“

Umgangssprachlich ist das die sog. „kleine EG9“, in Tabellen gerne „E9k“ genannt.
In der sozusagen offiziellen Tabelle der TdL (hier: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_B.pdf) findest du die „E9k“ übrigens nicht.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 03.03.2019 06:58
Im Arbeitsvertrag ist lediglich die Entgeltgruppe zu nennen - und das ist, wie von @TV-Ler zutreffend ausgeführt, die E9. Der AG hat keine Verpflichtung, die Fallgruppe im Arbeitsvertrag anzugeben. Auch muß er nicht von sich aus darauf hinweisen, daß es sich um eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten handelt.
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Silbermondmuc am 04.03.2019 10:13
Dankeschön für Eure Hilfe!
Ich verstehe alles, kann es aber irgendwie nicht nachvollziehen! Wenn es denn in meine Entgeldgruppe zwei verschiedene "Varianten" gibt... naja gab, warum ist der AG dann nicht verpflichtet, das in meinem Arbeitsvertrag oder wo auch immer zu dokumentieren? Nicht einmal im Kleingedruckten steht da was...?
Meine Stelle war offiziell mit E11 ausgeschrieben, 2 Tage vor Arbeitsbeginn hab ich den Vertrag bekommen und dann stand plötzlich E9 drin, ich bin aus allen Wolken gefallen... und nun wird dem E9 noch ein kleines k angehängt und ich muß länger warten...
Was die nun neue Regelung betrifft blick ich eh nicht durch 9 a,b,c? Wer entscheidet das, wo man eingruppiert wird?
Mein Job ist mein absoluter Traumjob aber das Gezetere ums Gehalt... eine Schande!

Nochmal Danke...
Titel: Antw:Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 10:20
Der AG ist lediglich zur Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag verpflichtet - und zwar deshalb, weil die Tarifvertragsparteien das so vereinbart haben. Eine E9k gibt es nicht, es handelt sich um die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Letztendlich entscheidet ein Gericht darüber, welche Eingruppierung zutreffend ist.