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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: egotrip am 21.02.2019 04:59

Titel: Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: egotrip am 21.02.2019 04:59
Guten Morgen,

in nächster Zeit findet bei uns die PR-Wahl statt.
Wir sind an einem dezentralen Standort 6 Mitarbeiter, die dafür in die Geschäftsstelle müssen.

Nun teilte unser Vorgesetzter gestern mit, dass er das nicht genehmigen wäre, da wir ganztägig vor Ort benötigt werden.
Er selbst werde an der Wahl nicht teilnehmen, das bringe eh alles nichts, außerdem seien der PR und so eh alles Quatsch, das bringe alles nichts, da müsse man keine Zeit für verschwenden.

Auch auf das Angebot dass die eine Hälfte Vormittags und die andere Hälfte Nachmittags wählen geht wird er sich nicht einlassen.
Er habe als Vorgesetzter das Recht auf unsere Anwesenheit gem. Dienstplan zu bestehen und das werde er auch so anordnen.

Ja und nun unsere Frage...

Geht das so einfach oder kann er das nicht verwehren?
Den aktuellen PR konnten wir gestern zu Abend nicht mehr befragen, da er in einer Sitzung war und schulungsbedingt auch den Rest der Woche nur schwer erreichbar sein wird.

Schon einmal vielen Dank und beste Grüße
Titel: Antw:Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 05:31
Das BPersVG bestimmt in §24 Abs. 1 Satz 2, daß kein Wahlberechtigter in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden darf. Ich denke, die PersVG der Länder werden entsprechende Regelungen aufweisen.
Titel: Antw:Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: was_guckst_du am 21.02.2019 07:01
...dieser "Vorgesetzte" hat da weder was zu genehmigen, noch was zu verbieten...
Titel: Antw:Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: dmmx am 21.02.2019 07:54
Und wie wäre es mit Briefwahl? So machen das bei uns die ausgelagerten Dienststellen...
Titel: Antw:Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 08:05
Wäre im Bereich des BPersVG nur dann zulässig, wenn der Wahlberechtigte verhindert ist und schriftliche Stimmabgabe beantragt oder der Wahlvorstand für bestimmte Personengruppen die schriftliche Stimmabgabe angeordnet hat.
Titel: Antw:Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: was_guckst_du am 21.02.2019 08:05
...auch Briefliegt liegt, wenn diese nicht für alle angeordnet ist, in der Entscheidungsfreiheit des Wählers...
Titel: Antw:Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: TheITGuy am 21.02.2019 11:13
Klasse.... Und demnächst verbietet er die Abwesenheit bei Krankheit auch noch und Urlaub nimmt auch keiner mehr.

Wahrscheinlich bin ich noch nicht lange genug im öD, aber manchmal schüttel ich echt den Kopf, mit wie wenig Fachwissen Leute zu Vorgesetzen werden können.
Titel: Antw:Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl
Beitrag von: Schmitti am 21.02.2019 11:51
Den aktuellen PR konnten wir gestern zu Abend nicht mehr befragen, da er in einer Sitzung war und schulungsbedingt auch den Rest der Woche nur schwer erreichbar sein wird.
Mailanfrage an den PR, CC an den Vorgesetzten vom Vorgesetzten... Dann klärt sich das schnell.

Wobei er mit seinen Ansichten zum PR allgemein auch nicht unbedingt alleine ist, aber das Wahlrecht gilt nunmal unabhängig von der Qualität der gewählten und noch zu wählenden ;-)