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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: UdoL am 21.02.2019 09:03

Titel: Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: UdoL am 21.02.2019 09:03
Hallo, ich brauche kurz eine Einschätzung ob ich richtig denke.

Bin derzeit in E8 Stufe 5 (ab dem 01.01.2020 in Stufe 6), habe nun die Möglichkeit in ein anderes Sachgebiet auf eine 9a Stelle zu wechseln.

Hausrichtlinie
"Bei einer Stellenübertragung einer höherwertigen Stelle erfolgt eine Höhergruppierung im All-
gemeinen nach einem halben Jahr."


Wenn ich zum 01.05.2019 wechsle bekomme ich die 9a stufengleich ab dem 01.11.2019 und meine Stufenlaufzeit fängt von vorne an.
Würde ich zum 01.07.2019 wechseln, bekomme ich dann Stufengleich ab dem 01.01.2020 die Stufe 6?

Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 09:06
Die „Hausrichtlinie“ ist tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: UdoL am 21.02.2019 09:22
Angenommen ich nehme die "Richtlinie" ab dem 01.07. (gerne) in Anspruch, stimmt dann meine These mit der stufengleichen Höhergruppierung in Stufe 6 ab dem 01.01.2020?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 09:30
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, mithin ist die Richtlinie schlicht unbeachtlich. Sollte jedoch die Höhergruppierung am 01.01.2020 stattfinden und der Stufenaufstieg ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgen, so erfolgt erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung.