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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Germangirl am 03.03.2019 10:23
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Durch das neue Tarifabkommen, bin ich (E9) zum ersten Mal auf die Angleichungszulage aufmerksam geworden.
Lt. meiner Recherche lief die Antragsfrist im Juli 2017 aus.
Kann mir bitte jemand einen Rat geben ob und wie und wo ich diese Angleichungszulage beantragen kann. Würde mir ungern € 105 entgehen lassen.
Um Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
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Auf der GEW - Seite (troed) 'Fragen und Antworten findet man dazu Folgendes:
'vorerst gilt die Angleichungszulage nur für die Beschäftigten, die auch schon vorher die Angleichungszulage beantragt hatten – schließlich gab es dafür sehr großzügige Fristen, die auch noch einmal verlängert worden sind. Am besten lässt du dich zügig von deinem GEW-Landesverband beraten, welche Möglichkeiten es für dich gibt.'
"Voerst" interpetiere ich so: für alle Zeiten.
Ich gehöre auch zu den Glücklichen, die leer ausgehen >:(
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Die Ausschlußfrist, in der der Antrag zu stellen war, ist bereits seit geraumer Zeit verstrichen - und Ausschlußfrist ist nunmal Ausschlußfrist.
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Ich stimme dir wegen der Ausschlussfrist zu, Spid, aber damals ging es um 30 € Brutto. Davon bleibt als Netto bei Teilzeit kaum noch etwas übrig.
105 € sind ja jetzt eine ganz andere Hausnummer. Ob das Ganze rechtlich so in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.
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Gegen welche rechtliche Regelung sollte denn wohl die Erhöhung einer Zulage verstoßen?
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Ich höre den Begriff Angleichungszulage zum ersten mal. Was ist das eigentlich?
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Das war die Kompensation, welche die DBB-Gewerkschaften dafür ausgehandelt hatten, dass eine Entgeltordnung 2015 in Kraft trat, welche die vorherige (entgeltordnungslose) Zeit seit Einführung des TVL zementierte.
So eine Art kleines Schmerzensgeld - 30€ für E11er.
Die GEW lehnte die Entgeltordnung zunächst entschieden ab und machte sich über das Abkaufen jeder Perspektive durch die Beamtengewerkschaften für tarifbeschäftigte Lehrer für 30€ für E11er lustig - ein paar Jahre unterschrieb sie diese aber auch (und damit schwanden sämtliche Hoffnungen auf eine nachhaltige Besserstellung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte)
https://www.vbe-rp.de/aktuelles/meldungen/160513-entgeltordnung-angleichungszulage-e11.php
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Genau das ist der Punkt € 30 vs. € 105
Jahrelang wird von Angleichung gesprochen und nun wird nur diese Zulage erhöht. Ich bin mir ganz sicher dass viele angestellte Lehrer diese nicht beantragt haben. Wieder mal ne tolle Milchmädchenrechnung.
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Nuja, vor allem bekommen die nur TVL 11er...(oder TVL 9 wohl auch, also ausgebildete Fachlehrer)
Der Rest kriegt eh keine Angleichungszulage...
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Spid, ob das Ganze denn rechtlich in Ordnung ist, müsste ein Fachanwalt klären. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?
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Ich sehe keinen Verstoß. Es stand jedem Berechtigten frei, die Zulage zu beantragen. Wer sich dagegen entschied, muß jetzt nicht so gestellt werden, als hätte er sie beantragt.
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Da hast du leider evtl. Recht. Ich lasse das jetzt mal von der Rechtsschutz-Abteilung der GEW überprüfen. Ich weiß nur nicht, ob ich hier den Bock zum Gärtner mache ;)