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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Okidoki am 04.03.2019 11:47

Titel: Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 04.03.2019 11:47
Hallo zusammen,
bin absoluter Laie und bitte um Erklärung, ob beim neuen Abschluss hinsichtlich  der Eingruppierung bzw. Entgeltordnung etwas ins Positive geändert wurde. Ich arbeite wie einige meiner Kolleginnen als Arbeitnehmerin alleine in der Geschäftsstelle und erledige sämtliche anfallende Tätigkeiten der gesamten Vorgänge (also vom Eingang bis Abschluss der Gerichtsakte). Ich bin in E6 eingruppiert ohne Fallgruppenzulage, da ich trotzdem angeblich nicht über 20 % schwere Tätigkeit komme. Wir wurden vertröstet, dass sich evtl bei den Tarifverhandlungen etwas tut. Ich lese nirgends etwas davon. Gerade nach dem Urteil 2018, bei dem die Angestellte in E9 kam, weil sie „ganzheitlich“ die  Arbeit erledigt wie wir ja auch, schien es, als ob sich schon wegen diesem Urteil was ändern muss. Hat die Aufteilung von E9 was damit zu tun?  Es wäre toll, wenn mir da jemand einen Tipp geben kann, ob sich was getan hat bzw. wie nun weiter vorgegangen werden kann. Den damals empfohlenen Antrag beim OLG, uns gemäß dem Urteil ebenfallls hochzustufen haben wir gestellt. Dieses hat ebenfalls die Tarifverhandlungen abgewartet und noch nicht entschieden. Vielen Dank im voraus. Lg
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 04.03.2019 20:52
Inwieweit die Eingruppierung von Geschäftsstellernverwalter/-innen geändert werden sollen, ist zunächst nicht ersichtlich. Die E9 im Abschnitt 12.1 der EGO zum TV-L wird künftig zur EG 9a werden, unter Vorbehalt etwaiger Redaktiosnverhandlungen hierzu.

Wenn sich nichts an den Eingruppierungsregelungen ändert und der Antrag abgelehnt wird, sehe ich gute Erfolgsaussichten für eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 04.03.2019 20:57
Dankeschön!!
Titel: Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Kraeuterwiese am 05.03.2019 12:23
Wie gesagt es soll ja die Entgeltordnung in vielen Teilen verändert werden, die wohl aber erst zum nächsten Jahr in Kraft treten.
Nun scheint es wohl so zu sein, dass eine evtl. Veränderung in der Eingruppierung, wenn sie denn erfolgt, wohl nicht stufengleich erfolgt und vermutlich
eine Herabgruppierung der Stufe erfolgt. Die wäre vor allem für ältere Arbeitnehmer mit höherwertigen Tätigkeiten sehr bitter.
Weiß dazu jemand mehr oder hat dazu aktuelle Kenntnisse?
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 05.03.2019 20:43
Habe gerade nochmal nachgelesen, dass laut dem Urteil die Beschäftigten eine Gruppe höher einzuordnen waren wegen dem Arbeitsvorgang. Über unsere Anträge wurde aber noch nicht entschieden, wir sind also dort nicht eingeordnet worden. Nun sollen in den nächsten 2 Jahren über den Arbeitsvorgang Gespräche geführt werden. Was bedeutet das für uns? Können die so lange warten mot der Entscheidung? Müsste jeder von uns eine Feststellungsklage machen? Ich habe das so verstanden, als ob nach dem Urteil so gehandelt hätte werden müssen. 🤔
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 05.03.2019 21:52
Nun scheint es wohl so zu sein, dass eine evtl. Veränderung in der Eingruppierung, wenn sie denn erfolgt, wohl nicht stufengleich erfolgt

Die stufengleiche Höhergruppierung wurde in der jetzigen Tarifverhandlung nicht vereinbart, dafür wurden die Garantiebeträge für die Höhergruppierung erhöht.


Habe gerade nochmal nachgelesen, dass laut dem Urteil die Beschäftigten eine Gruppe höher einzuordnen waren wegen dem Arbeitsvorgang. Über unsere Anträge wurde aber noch nicht entschieden, wir sind also dort nicht eingeordnet worden. Nun sollen in den nächsten 2 Jahren über den Arbeitsvorgang Gespräche geführt werden. Was bedeutet das für uns? Können die so lange warten mot der Entscheidung? Müsste jeder von uns eine Feststellungsklage machen? Ich habe das so verstanden, als ob nach dem Urteil so gehandelt hätte werden müssen. 🤔

Wie dargelegt, ist es derzeit nicht absehbar, wann und wie die Entgeltordnung des TV-L angepasst wird, insbesondere inwiefern der Abschnitt 12.1 - Geschäftsstellenverwalter/-innen - geändert wird. Zwar gibt das Urteil des BAG Anhaltspunkte dafür, dass die bisherigen Tätigkeitsmerkmale neu geordnet werden sollten, jedoch inwiefern das die Tarifvertragsparteien in Angriff nehmen und umsetzen, ist reine Kaffeesatzleserei.

Da die Anträge schon zwei Jahre unbeantwortet beim AG liegen, würde ich diesem eine letzte Frist zur Beantwortung setzen, dass die Entgeltgruppe 9 beansprucht wird, dabei auch die Gehaltsdifferenz mitteilen. Die Frist sollte nicht länger als vier Wochen betragen. Wenn danach keine Antwort kommt, würde ich Eingruppierungsfeststellungsklage erheben und meine auszuübenden Tätigkeiten unter Bezugnahme des Urteils des BAG darlegen. Zu einer anwaltlichen Vertretung sei allerdings angeraten.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 06.03.2019 07:15
Danke für die Antwort!

Es ist ja erstaunlich, dass dann bisher nicht zu unseren Gunsten entschieden wurde. Hat denn das OLG keine Frist, in der es über Anträge nach so einem Urteil ordnungsgemäß entscheiden muss? Warum muss dann eventuell jeder Beschäftigte eine Feststellungsklage machen, wenn die Richtlinien laut Entgeltordnung zumindes derzeit klar sind? Sollte bei den Gesprächen etwas an der Verordnung geändert werden, muss eben dann korrigiert werden. Sowas kann auch nur der öffentliche Dienst machen. Viele haben keine Berufsrechtschutz.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 06.03.2019 07:28
Viele haben keine Berufsrechtschutz.

Dann haben Sie ja genug eingespart, von daher hält sich mein Mitleid in Grenzen....
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 06.03.2019 09:57
 ::) Bei dem Gehalt können sich das Alleinerziehende vielleicht nicht leisten? Schon mal drüber nachgedacht? Kostet nicht wenig!
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 06.03.2019 14:52
::) Bei dem Gehalt können sich das Alleinerziehende vielleicht nicht leisten? Schon mal drüber nachgedacht? Kostet nicht wenig!
Mir fällt es schwer zu glauben dass man nicht 13-25 € übrig hat um eine Rechtschutzversicherung zu haben.
Alternativ kann man eventuell ja Prozesskostenbeihilfe beantragen...

Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 06.03.2019 15:18
Eine vernünftige Berufsrechtschutz gibt es meines Wissens nur mit Privatrechtschutz gemeinsam, würde daher nicht unter 25 Eur kosten und selbst da ist zusätzlich eine SB zu zahlen. Man denkt auch nicht, dass man das mal braucht bei der Justiz, die ja selbst das Recht vertritt, irgendwie lustig oder... Der Antrag war schon schädlich, so dass damals auch keine mehr abgeschlossen werden konnte, muss man auch alles wissen.  Wer bei dem Gehalt (E6) zwei Kinder großzieht, kann nachvollziehen, wieviel da 25 Eur wert sind. Hat aber nix mit dem Thema an sich zu tun, finde Deinen Post mit dem nicht vorhandenen Mitleid überflüssig und wenig hilfreich. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht sorgen heißt es so schön. Aber danke für den Tipp mit der Prozesskostenbeihilfe, das könnte dem einen oder anderen vielleicht helfen. Es ist traurig, dass man dafür klagen muss, was einem rechtlich zustünde laut derzeit geltender Entgeltordnung.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 06.03.2019 15:35
Berufsrechtschutz gibt es meines Wissens nur mit Privatrechtschutz gemeinsam, würde daher nicht unter 25 Eur kosten und selbst da ist eine SB zu zahlen. Man denkt auch nicht, dass man das mal braucht bei der Justiz, die ja selbst das Recht vertritt, irgendwie lustig oder... Wer bei dem Gehalt zwei Kinder großzieht, kann nachvollziehen, was 25 Eur wert sind. Hat aber nix mit dem Thema an sich zu tun und Dein Beitrag hierzu nützt keinem was. Es ist traurig, dass man dafür klagen muss, was einem rechtlich zustünde laut derzeit geltender Entgeltordnung.
Das Gehalt E6 + 2 mal Kindesunterhalt + Kindergeld ....... macht wieviel ? 2600€?
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 15:38
@MrRossi,

warst du jemals alleinerziehend mit 2 Kindern? Nein?
Dann Urteile bitte auch nicht!
Ich kann es jedenfalls verstehen. Oh Moment, ich war ja selber mal alleinerziehende... liegt wohl daran...  ::)
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 06.03.2019 15:43
Das meiste geht für Miete drauf, aber ich werde und muss das hier nicht diskutieren. Solltest Du zum Thema weiterhelfen können, gerne!

Danke PhoenixDea, manche wissen einfach nicht, dass da am Ende des Geldes noch viel Monat übrig bleibt.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: lisa am 06.03.2019 15:55
Ist als Gewerksschaftsmitglied nicht eh Berufsrechtsschutz mit dabei?
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 07.03.2019 09:45
@MrRossi,

warst du jemals alleinerziehend mit 2 Kindern? Nein?
Dann Urteile bitte auch nicht!
Ich kann es jedenfalls verstehen. Oh Moment, ich war ja selber mal alleinerziehende... liegt wohl daran...  ::)

1. Hab ich in der direkten Verwandschaft jemanden in ähnlicher Situation.
2. Ist es kein Urteilen
3. Weis ich genau wie lange der Monat nach dem Geld sein kann, ich habe auch 2 Kinder, habe monatlich 730 Euro Kita Gebühren + Mittagessen bezahlt.
Hier gebe ich mal mein Budget vom vorletzten Jahr preis ( Ich führe den Online Web-Budgetplaner) nach Abzug aller Fix-Kosten (Ohne Spritgeld)um meine 4 Köpfige Familie durchzubringen:

= Saldo  +893,58  +838,79  +979,69  +541,23  +838,79  +744,69  +850,08  +783,79  +989,69  +418,23 

Das sind die Monatssummen Jan - Dezember.
Brauche 2 Autos weil beide arbeiten. Und ich habe alles an Versicherungen, war mir wichtiger wie Urlaub......
Mittlerweile sind die Kita Gebühren weg, und Autodarlehen auch, dazu hat sich mein Gehalt auch positiv geändert
(2017 war es noch E6). Von daher... weis ich schon wie lang ein Monat sein kann.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 07.03.2019 10:05
Jeder hat doch andere Voraussetzungen/Kredite/Unterhalt/Kosten/Miete usw und das spielt für dieses Thema keine Rollo. Es geht rein darum, dass es nicht sein kann, dass man Rechtschutz braucht und klagen muss, wo die Rechtslage eigentlich eindeutig ist. Und das beim öffentlichen Dienst/Justiz, der es eigentlich als Vorbild genau nehmen müsste.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: sigma5345 am 07.03.2019 10:17
Aber genau der öffentliche Dienst ist doch bekannt dafür jede Sparmöglichkeit in der dunkelsten Grauzone zu nutzen und es dann so lange auszureizen bis sich jemand wehrt ;-). Ich fange lieber nicht an über diverse Befristungsmodelle zu reden ... aber bei der Eingruppierung ist es ja nicht anders.
Ich schätze es klagen einfach zu wenig Leute...sei es aus Bequemlichkeit, fehlender Rechtsschutz oder einfach nur weil die Angst vor dem AG zu groß ist.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: MrRossi am 07.03.2019 10:27
Jeder hat doch andere Voraussetzungen/Kredite/Unterhalt/Kosten/Miete usw und das spielt für dieses Thema keine Rollo. Es geht rein darum, dass es nicht sein kann, dass man Rechtschutz braucht und klagen muss, wo die Rechtslage eigentlich eindeutig ist. Und das beim öffentlichen Dienst/Justiz, der es eigentlich als Vorbild genau nehmen müsste.
Ohne möglicherweise auch "erzwungene" Verhaltensänderung (deiner/ihrerseits) wird sich wenig an der Situation ändern. Hört sich komisch an, ist aber so.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 07.03.2019 10:54
Welche Verhaltensänderung
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: darius74 am 08.03.2019 06:59
Moin Moin,
habe eine Frage. War an einer Grundschule als Konsulatslehrer taetig. Meine Schule will mich jetzt einstellen. Habe einen auslaendischen Abschluss. Habe meine Anerkennung bekommen, wo steht, Teil "des zweiten Staatsexamens mit einem Fach". Habe zuvor 5 Jahre lang als Konsulatslehrer in Deutschland gearbeitet, danach 3 Jahre lang im Heimatsland und jetzt nochmal 5 Jahre in Deutschland. Meine Frage ist: In welche Gruppe werde ich als Lehrer mit Anerkennung (Teil des 2. Staatsexamens mit einem Fach) für Deutsch/Deutsch als Fremdsprache eingruppiert (E10-11-12) und wie und ob werden meine früheren Arbeitszeiten (5+5 Jahre in Deutschland mit 3 jaehriger Unterbrechung im Heimatsland) angerechnet?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Titel: Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
Beitrag von: Okidoki am 08.03.2019 07:17
Hallo,

ich habe davon leider keine Ahnung. Du solltest das in eine andere Rubrik kopieren, vielleicht findest Du eine, in der es um Lehrer geht. Viel Erfolg 👍