Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Solitair am 23.03.2019 17:46
-
Hallo,
einer Kollegin von uns ist letzte Woche ein Missgeschick passiert. Sie ist gestolpert, ausgerutscht und hat sich dabei einen Bänderriss zugezogen. Das ganze passierte während der Dienstzeit und während einer Dienstreise.
Sie ist dann normal zum Arzt, hat sich behandeln lassen und dabei aber nicht erwähnt, dass es wohl ein Dienstunfall gewesen ist. Auch der Dienststelle gegenüber hat sie das nicht erwähnt. Sie hat vielmehr ihren Dienst noch normal beendet, ist zurück zur Dienststelle und hat von dort aus normal Feierabend gemacht.
Nachdem sie uns ihr Leid geklagt hat und wir sie mit den obligatorischen Genesungswünschen bedacht haben kam dann die Diskussion auf, warum sie das nicht als Dienstunfall gemeldet hat. Sie meinte dann, dass sie via Beihilfe und PKV doch sowieso alle Kosten erstattet bekommt und ihr das nur dutzende Formulare zum Ausfüllen für nichts einbrächte.
So richtig ausgekannt hat sich niemand, daher mal die Frage hier: Was hätte es gebracht, das ganze als Dienstunfall anzuzeigen außer zusätzlichem Aufwand?
-
Eine Beitragsrückerstattung bspw., falls man bei seiner PKV keine weiteren Rechnungen im Jahr einreichen muss.
-
und Schäden/Folgen aufgrund dessen, die sich nachher feststellen lassen, müssen ebenfalls vom Dienstherr übernommen werden.
-
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Anerkennung solcher Folgeschäden in der Regel ein ziemlich kräftezehrendes Unterfangen wäre, da der Dienstherr das wahrscheinlich erst nach letztinstanzlicher Gerichtsentscheidung anerkennen würde?
Und praktisch bei so einer Allerweltsverletzung wohl ohnehin aussichtslos.
-
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Anerkennung solcher Folgeschäden in der Regel ein ziemlich kräftezehrendes Unterfangen wäre, da der Dienstherr das wahrscheinlich erst nach letztinstanzlicher Gerichtsentscheidung anerkennen würde?
Und praktisch bei so einer Allerweltsverletzung wohl ohnehin aussichtslos.
Ja, das kann man so durchaus feststellen.
-
Hmmmm....
Frage aus Interesse: Für einen TB würde in diesem Fall die VBG zuständig sein. Da gibt es Gesetzt und Vorschriften, in denen Anträge, Einsprüche, etc. ziemlich genau geregelt sind. Das heißt nicht, dass das am Ende ohne Klage abläuft, aber ist das bei Unfällen von Beamten anderes geregelt?
-
Hmmmm....
Frage aus Interesse: Für einen TB würde in diesem Fall die VBG zuständig sein. Da gibt es Gesetzt und Vorschriften, in denen Anträge, Einsprüche, etc. ziemlich genau geregelt sind. Das heißt nicht, dass das am Ende ohne Klage abläuft, aber ist das bei Unfällen von Beamten anderes geregelt?
Für TB des öffentlichen Dienstes ist die VBG i.d.R. nicht zuständig.
Die Regelungen zum Dienstunfall sind denen des SGB VII nachgebildet und finden sich in § 30 bis 46 BeamtVG
-
Für TB des öffentlichen Dienstes ist die VBG i.d.R. nicht zuständig.
Sorry, mein Fehler, ich bin in meiner Adressliste verrutascht. In der VBG war ich, als ich noch eine eigene Firma hatte.
Ich meine hier natürlich die "Unfallversicherung Bahn und Bund" UVB.
Danke für die Auskunft.