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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fitsch am 25.03.2019 08:23

Titel: Arbeitgeber e.V. - Anspruch auf Anmeldung zur Zusatzversorgung?
Beitrag von: Fitsch am 25.03.2019 08:23
Sachverhalt:
Arbeitgeber ist eine Musikschule e.V.
Vorsitzende des Verwaltungsrat der örtliche OB.
Arbeitnehmer dort als Musiklehrer unbefristet angestellt.

Vergütung ist in Anlehnung an die EG X, Stufe Y TVöD vereinbart, Einmalzahlungen werden entsprechend dem TVöD gewährt.

Für die Annahme von Geschenken und Kündigungsfristen greifen die Regelungen des TVöD.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anmeldung zur Zusatzversorgung?
Titel: Antw:Arbeitgeber e.V. - Anspruch auf Anmeldung zur Zusatzversorgung?
Beitrag von: Spid am 25.03.2019 08:27
Wenn derlei einzelvertraglich vereinbart wurde, ja, sonst nicht.
Titel: Antw:Arbeitgeber e.V. - Anspruch auf Anmeldung zur Zusatzversorgung?
Beitrag von: Scully am 02.04.2019 09:55
folgenermaßen kannst du vorgehen um dein Sachverhalt zu prüfen:

1. Ist der Arbeitgeber, also die Musikschule e.V.  Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung (ZVK, VBL)?
wenn ja, dann sind grundsätzlich alle Beschäftigten zur Zusatzversorgung anzumelden.
wenn nein, dann hast du kein Anspruch auf Zusatzversorgung.

2. Wenn dein Arbeitgeber Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung ist und in deim Vertrag auf den TVöD im allgemeinen verwiesen wird und nicht nur auf einzelne §,  dann hast du auch ein Anspruch auf ZusatzVersorgung.
Frag deine Kollegen, wie es bei ihnen ist und du kannst die zuständige ZVK auch befragen. 

ANSONSTEN leider nicht und zwar auch nicht, wenn du und AG es möchten :-)