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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Zinnsoldat am 25.03.2019 19:22

Titel: Familienzuschlag, welcher steht mir zu und wie hoch ist er ?
Beitrag von: Zinnsoldat am 25.03.2019 19:22
Hallo und guten Tag,

ich bin Berufssoldat und habe mit meiner Partnerin ein gemeinsames Kind.
Wir sind unverheiratet.
Meine Partnerin ist angestellt. (nicht beim Bund oder Land)
Wir (meine Partnerin und ich ) leben (noch) in getrennten Wohnungen.
Das gemeinsame Kind ist in meine Wohnung aufgenommen, Haushaltaufnahmebescheinigung und Wohnungsgeberbescheinigung liegen vor.
Ich beantrage und bekomme künftig das Kindergeld.

Nun die Frage, welcher Familienzuschlag steht mir (uns) zu?
Das Kindergeld von (ich glaube derzeit 194 Euro) sollte dann ja noch zusätzlich hinzukommen.

Danke für eure Antworten
ZS   
Titel: Antw:Familienzuschlag, welcher steht mir zu und wie hoch ist er ?
Beitrag von: mecki111 am 25.03.2019 22:33
Da du das Kindergeld erhältst und euer Kind in die Wohnung aufgenommen hast werden die Stufen 1 und 2 des Familienzuschlags gewährt.
Titel: Antw:Familienzuschlag, welcher steht mir zu und wie hoch ist er ?
Beitrag von: Zinnsoldat am 25.03.2019 23:00
oookayyy.... Danke,

habe Kindergeld und den Familienzuschlag Stufe 1 bereits beantragt, erfolgt dann automatisch die Prüfung hinsichtlich der Berechtigung für Stufe 2, oder muss das auch wieder separat beantragt werden?

In der Summe sind die Beträge inkl. Kindergeld dann wie hoch ?
Titel: Antw:Familienzuschlag, welcher steht mir zu und wie hoch ist er ?
Beitrag von: Johnny75 am 26.03.2019 10:01
-FZ Stufe 1: € 143, 34 (wenn >BesGrp A5)
-FZ Stufe 2 (nur kindbez. Anteil): €122,53

ergibt FZ gesamt: € 265,87
KiGe: € 194,-

Eine "Gesamtsumme" kann nicht genannt werden, da der FZ ein Besoldungsbestandteil ist und somit versteuert werden muss, während das KiGe eine "vorweggenommene" Steuervergütung darstellt und voll ausbezahlt wird.

Und klar: Beantragen - Vertrauen ist gut... ;)