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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 29.03.2019 21:33
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das Tarifergebnis ist da, nun wird's spannend, in welcher Form auf die Landesbeamten Hessen übertragen wird.
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Jep, irgendwie undurchsichtig das Ganze. "Im Volumen von..." kann viel heißen.
Einzig klar ist, dass das Einfrieren der Sonderzahlung ausgenommen bleibt.
im PDF "Tarifeinigung Hessen" beim DBB-Hessen unter Punkt VII nachlesbar.
"Eine Kompensation über eine Einfrierung der Sonderzahlung findet nicht statt."
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Na ja, "im Volumen von..." ist ein Augenwischerterminus dafür, dass die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten soviel gar nicht bekommt, da vor allem die erste Stufe überproportional erhöht wird. Ich glaube in unserer Dienststelle dürfte das von 300 Leuten vielleicht max. 5 Kollegen betreffen, die gerade angefangen haben und nicht bereits direkt Stufe 2 verhandelt haben. Aber da sich das ohnehin nur auf den Tarifbereich bezieht müssen wir abwarten. Vielleicht wird ja bei Beamten auch die Stufe 1 stärker erhöht und dafür alle anderen weniger.
"Wir haben was für die unteren Lohngruppen getan" ist ja eine weitere Augenwischerphrase. Dabei muss sich der ÖD gerade in den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen nicht vor der fW. verstecken.
Die Fachkräfte fehlen in den höheren und mit diesem Abschluss, der nochmal schlechter als der ohnehin bereits nicht berauschende Abschluss im TVL ist, wird sich das kaum ändern.
Die Kosmetik, die es bei bestimmten Tätigkeiten im Tarifbereich gibt, wird es ja bei Beamten schon mal nicht geben.
Wenn man da noch die Steuern abzieht liegt man für die nächsten 3 Jahre kaum in Höhe der Inflation.
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Ja aber gerade für diese Fachkräfte hat man ja an der EGO gefeilt, so dass diese sich über bessere Gehälter freuen können
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@Admin, bitte Hessen noch als zeitverzögerte Übernahme markieren.
Großes Lob und Dank für die Tabellen, Rechner und dem Ganzen drumherum.
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@Admin, bitte Hessen noch als zeitverzögerte Übernahme markieren.
Der Hinweis ist bereits im Info-Button hinterlegt:
Zeitgleichheit bezieht sich in Hessen auf den TV-H und nicht TV-L. Erstere ist erfüllt.
Großes Lob und Dank für die Tabellen, Rechner und dem Ganzen drumherum.
Danke :-)
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Wo finde ich denn die aktuellen Rechner?
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Wo finde ich denn die aktuellen Rechner?
Startseite und dann rechts Sonderseite Besoldung Landesbeamte 2019
Siehe dann News vom 07.04.2019
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@Admin
Der Abzug für Beamte in Hessen für die Wahlleistung Beihilfe ist auch bei Teilzeit immer fix 18,90 €.
Der Rechner rechnet anteilig.
Weiterhin wäre es toll, wenn wir beim Rechner bei Abzüge ein freies Feld hätten für Jobticket.
Bei meiner Kommune in Hessen werden für das Jobticket jeden Monat steuerfrei 40,-€ vom Gehalt einbehalten.
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@Admin
Der Abzug für Beamte in Hessen für die Wahlleistung Beihilfe ist auch bei Teilzeit immer fix 18,90 €.
Der Rechner rechnet anteilig.
Weiterhin wäre es toll, wenn wir beim Rechner bei Abzüge ein freies Feld hätten für Jobticket.
Bei meiner Kommune in Hessen werden für das Jobticket jeden Monat steuerfrei 40,-€ vom Gehalt einbehalten.
Der TV-H hat nix mit Kommunen zu tun. Für die gilt der Tvöd und da gibt’s kein Jobticket.
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Wir sind hier im thread für "Beamte der Länder und Kommunen" - Besoldungsrunde 2019 - Hessen.
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Aber nicht jeder hessische (Kommunal)Beamte hat ein JobTicket und die die es haben, bekommen es zu unterschiedlichen Konditionen.
Ich schätze daher ist eine Pflege im Rechner zu umständlich.
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Ja, da haben Sie Recht. War auch nur eine Idee.
Aber über die Korrektur im Rechner aus dem ersten Teil meiner email, nämlich, dass auch Teilzeitkräfte die vollen 18,90 € für die Wahlleistung Beihilfe und keinen anteiligen Betrag zahlen müssen, würde ich mich freuen.
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Ist eigentlich schon was neues bekannt? Gibt es evtl schon eine Gesetzesvorlage oder Indizien, wann mit der Auszahlung zu rechnen ist?
Auch wenn die aufgrund des schlechteren Tarifergebnisses im Vergleich zu TVL ja auch bei Beamten iedriger ausfallen wird.
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Ist eigentlich schon was neues bekannt? Gibt es evtl schon eine Gesetzesvorlage oder Indizien, wann mit der Auszahlung zu rechnen ist?
Nächste Woche (21.-23.05.) ist die nächste Plenarsitzung, ich denke bis Ende der Woche sollten wir schlauer sein und wissen was die Tagesordnungspunkte sind.
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Gesetzentwurf:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/00625.pdf
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Danke für die Info
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Die Sonderzahlung steigt aber nicht mit an, oder? Zumindest ist sie nicht explizit erwähnt.
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Bei den vorherigen Besoldungsanpassungen wurde sie mWn auch immer erhöht. Wenn das dieses Mal anders wäre, wäre das die nächste Schweinerei.
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Die Sonderzahlung steigt aber nicht mit an, oder? Zumindest ist sie nicht explizit erwähnt.
Die Sonderzahlung beträgt 5% (siehe §5 Abs. 1 und 2 HSZG) und wird damit mittelbar erhöht. Extra erwähnen hieße doppelt erhöhen.
In Formeln (1,05 = Sonderzahlung; 1,032 = Erhöhung 2019 und 2020):
(x * 1,032) * 1,05 = (x * 1,05) * 1,032 ungleich (x * 1,032) * (1,05 * 1,032) = (x * 1,05) * 1,032^2
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Unser PR hat heute gemailt, dass nach Auskunft des hiesigen MdL eine Verabschiedung des Entwurfs im Landtag erst nach der Sommerpause geplant ist. Ob es evtl. Vorabauszahlungen geben wird wurde nicht gesagt.
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Unser PR hat heute gemailt, dass nach Auskunft des hiesigen MdL eine Verabschiedung des Entwurfs im Landtag erst nach der Sommerpause geplant ist. Ob es evtl. Vorabauszahlungen geben wird wurde nicht gesagt.
Laut dem Ablaufplan des Landtags soll die erste Lesung über die Anpassung der Besoldung am Abend des 23.05. sein.
http://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/Ablaufplan.pdf
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Die Lesung ist von 12:17 Uhr bis zur Mittagspause um 12:52 Uhr. Unsere Abgeordneten sind ja sehr flott! XD
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Im Innenausschuss wurde eine Anhörung dazu terminiert.
Siehe Beschlussprotokoll am Ende im PDF unter Punkt 6.
https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-6-sitzung
Termin der Anhörung ist der 17.06., sofern es keine
Änderungen mehr gibt, dürften die Zahlungen vermutlich mit dem August-Gehalt kommen.
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Der rehm Verlag newsletter macht folgende Prognose:
Er wurde in erster Lesung am 23.5. im Landtag beraten und dann zur weiteren Beratung an den Innenausschuss verwiesen. Dieser wird sich vermutlich erst in seiner Sitzung am 22.8.2019 damit befassen. Von daher ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes erst im Herbst 2019 zu rechnen.
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Der rehm Verlag newsletter macht folgende Prognose:
Er wurde in erster Lesung am 23.5. im Landtag beraten und dann zur weiteren Beratung an den Innenausschuss verwiesen. Dieser wird sich vermutlich erst in seiner Sitzung am 22.8.2019 damit befassen. Von daher ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes erst im Herbst 2019 zu rechnen.
Das einzige Thema vom Innenausschuss am 17.06.2019 ab 13:00 Uhr ist das Gesetz zur Besoldungsanpassung.
Ich denke, dass wenn überhaupt noch was überarbeitet wird, dass dies ohne Verzögerung dem Plenum zurück überwiesen wird. Vom 17.06. - 19.06. ist die nächste Plenarsitzung. Ich glaube, dass die 2. Lesung nächste Woche stattfindet und dann im Vorfeld die Zahlungen vermutlich zum August kommen. So ist jedenfalls mein Verständnis.
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Am 17.06. ist die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss. Kann gut sein, dass die Verabschiedung des Gesetzes dann doch noch im Juni Plenum erfolgt.
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Die zweite Lesung steht auf der TO für nächste Woche Plenum.
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Update vom Innenausschuss:
Punkt 1: Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021)
– Drucks. 20/625 –
Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen
Beschluss:
INA 20/7 – 17.06.2019
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
(einstimmig)
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Ich bin Beamter im Land Hessen, jedoch vom Kreis aus und kein Landesbeamter.
Fällt die Erhöhung der Besoldung auch auf mich oder bekommen diese nur die Landesbeamten?
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Ich bin Beamter im Land Hessen, jedoch vom Kreis aus und kein Landesbeamter.
Fällt die Erhöhung der Besoldung auch auf mich oder bekommen diese nur die Landesbeamten?
Das hessische Besoldungsgesetz wird angepasst. Sofern du nach diesem Gesetz besoldet wirst, trifft die Erhöhung auch dich.
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Die zweite Lesung fand gestern schon statt (ganz unten):
https://hessischer-landtag.de/termine/15-plenarsitzung-0
hessenschau.de meldet schon Vollzug:
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/mehr-geld-fuer-hessische-beamte-und-richter,mehr-geld-beamte-hessen-100.html
Eine offizielle Bestätigung (Beschlussprotokoll) wird wahrscheinlich die nächsten Stunden eingestellt.
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https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Beschlussprotokoll_PL_15.pdf
Vollzug zu vermelden - siehe Punkt 17
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Jetzt wird wohl mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Rein persönlich hätte ich mir August gewünscht, da ich im Juli einen Stufenaufstieg habe und den zumindest einmal allein auf dem Gehaltszettel sehen wollte.
Na ja, man kann nicht alles haben. ::)
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Jetzt wird wohl mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Rein persönlich hätte ich mir August gewünscht, da ich im Juli einen Stufenaufstieg habe und den zumindest einmal allein auf dem Gehaltszettel sehen wollte.
Na ja, man kann nicht alles haben. ::)
Och, ich opfere mich und nehme den zu viel gezahlten Betrag 8)
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Jetzt wird wohl mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Rein persönlich hätte ich mir August gewünscht, da ich im Juli einen Stufenaufstieg habe und den zumindest einmal allein auf dem Gehaltszettel sehen wollte.
Na ja, man kann nicht alles haben. ::)
Ich kann dich beruhigen. Auf der kommenden Gehaltsabrechnung steht noch keine Rückrechnung drauf.
Also dann erst im August.
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Jetzt wird wohl mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Rein persönlich hätte ich mir August gewünscht, da ich im Juli einen Stufenaufstieg habe und den zumindest einmal allein auf dem Gehaltszettel sehen wollte.
Na ja, man kann nicht alles haben. ::)
Ich kann dich beruhigen. Auf der kommenden Gehaltsabrechnung steht noch keine Rückrechnung drauf.
Also dann erst im August.
Worauf fußt diese Aussage?
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Jetzt wird wohl mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Rein persönlich hätte ich mir August gewünscht, da ich im Juli einen Stufenaufstieg habe und den zumindest einmal allein auf dem Gehaltszettel sehen wollte.
Na ja, man kann nicht alles haben. ::)
Ich kann dich beruhigen. Auf der kommenden Gehaltsabrechnung steht noch keine Rückrechnung drauf.
Also dann erst im August.
Worauf fußt diese Aussage?
Auf meiner aktuellen Gehaltsabrechnung für Juli, die ich vorhin übers ServicePortal abrufen konnte.
Hätte mich auch gewundert, da bisher keine klare Aussage einer Nachzahlung getroffen wurde. Lediglich die Absicht wurde geäußert.
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Die ist schon da? Muss ich nächste Woche mal kucken.
Hat sich bei dir was geändert, denn Abrechnung gibts ja nur bei Änderung?
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Die ist schon da? Muss ich nächste Woche mal kucken.
Hat sich bei dir was geändert, denn Abrechnung gibts ja nur bei Änderung?
Bei mir ändert sich ständig was, schon alleine wegen DuZ.
Naja zumindest "online" kann ich sie aufrufen (und ausdrucken). In Papierform kommt sie ja immer erst recht spät.
Aber mit dem Erstelldatum der Bezügestelle steht sie auch "online" bereit im ServicePortal.
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Jetzt wird wohl mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Rein persönlich hätte ich mir August gewünscht, da ich im Juli einen Stufenaufstieg habe und den zumindest einmal allein auf dem Gehaltszettel sehen wollte.
Na ja, man kann nicht alles haben. ::)
Och, ich opfere mich und nehme den zu viel gezahlten Betrag 8)
Das ist sehr kollegial von dir, aber das hat sich ja jetzt erledigt. ;)7
Die ist schon da? Muss ich nächste Woche mal kucken.
Hat sich bei dir was geändert, denn Abrechnung gibts ja nur bei Änderung?
Bei mir ändert sich ständig was, schon alleine wegen DuZ.
Naja zumindest "online" kann ich sie aufrufen (und ausdrucken). In Papierform kommt sie ja immer erst recht spät.
Aber mit dem Erstelldatum der Bezügestelle steht sie auch "online" bereit im ServicePortal.
Ich hab auch auf online umgestellt, aber da der letzte Gehaltsnachweis glaub im Januar kam, habe ich online noch keinen bekommen. Aber umso besser, wenn das noch etwas früher da ist.
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Gibt es schon Infos, ob die Besoldungserhöhung ab August gezahlt wird?
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Gibt es schon Infos, ob die Besoldungserhöhung ab August gezahlt wird?
Ja, die gibt es.
https://service.hessen.de/html/9626.htm