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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: arbeitnehmer2019 am 31.03.2019 20:50

Titel: Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: arbeitnehmer2019 am 31.03.2019 20:50
Hallo,
ich arbeite seit 11 Jahren in Öffentlichen Dienst. Ich habe letzte Monat eine Höhergruppierung von EG12 auf EG13 von Betriebrat rückwirkend ab 2017 genehmigt bekommen.
 
Nun meine Fragen:
1) darf bei rückwirkender Gehaltberechnung der neue Gehalt weniger sein als schon bezahlte? wenn ja dann muss ich es für 2 Jahran das Geld zurückzahlen?
2) was wird mit Jahressonderzahlung passieren? da ich schon 2 jahren (EG12) 80% das Geld bekommen habe und jetzt wird EG13 hat 60%? muss ich den Restbetrag zurückzahlen?

Vielen Dank schon mal für euer Feedback.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 31.03.2019 20:59
Auf alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis findet die tarifliche Ausschlußfrist nach §37 TVÖD Anwendung.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: arbeitnehmer2019 am 01.04.2019 14:44
Danke spid für ihre Antwort,
ich kann leider damit nicht anfangen.
weiter Vorschläge vielleicht..
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 01.04.2019 14:53
Was an meiner Antwort ist denn unklar?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: was_guckst_du am 01.04.2019 14:55
...aber nach EG 13 bezahlt werden... 8)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 16:45
Danke spid für ihre Antwort,
ich kann leider damit nicht anfangen.
weiter Vorschläge vielleicht..
Ja, TVÖD Lesen
§37 sagt:
Alle Ansprüche die älter als 6 Monate sind sind futsch.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: Freddie am 04.04.2019 15:23
Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie im Rahmen des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung höhergruppiert wurden. Dafür gilt die Auschlussfrist des  Paragrafen 37 TVöD nicht. Diese Höhergruppierungen sind in den Paragrafen 29b ff. TVÜ geregelt, also Rückrechnung von allen Entgeltbestandteilen.

Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 04.04.2019 15:52
Das ist unzutreffend. Zwar geht die Jahresfrist als speziellere Frist der Frist nach §37 TVÖD, ein in dieser Frist gestellter Antrag entfaltet seine Wirkung jedoch unmittelbar, d.h. sobald der Antrag als empfangsbedürftige Erklärung beim AG eingegangen ist, ist der Antragsteller rückwirkend zum 01.01.2017 in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach §12 TVÖD ergibt. Entsprechende Entgeltansprüche zwischen dem 01.01.2017 und dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags entstehen im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim AG. Die Frist nach §37 TVÖD beginnt im Hinblick auf diese Ansprüche zu laufen. Aus der Höhergruppierung resultierende Entgeltansprüche nach Antragstellung entstehen zum Zeitpunkt des jeweiligen Anspruchs auf Zahlung des Entgelts, die Frist nach §37 TVÖD beginnt für den jeweiligen Entgeltanspruch zum jeweiligen Zeitpunkt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: arbeitnehmer2019 am 09.04.2019 08:21
Hallo und Danke für eure Rückmeldungen,
Es ist jetzt schon passiert. Ich habe meine Gehaltabrechnungen von 1.1.17 - 31.3.19 Rückwirkend gerechnet bekommen. ich habe überall in Jahr 2017 negative Zahlungen. z.B. Januar 2017 Gehalt erhalten X und März 2019 Rückrechnung für Januar 2017 Y (-200€), was ich zurückzahlen muss.
Zusätzlich Weihnachtszahlungen (2017/2018) wurden auch neue berechnet und ich muss fast 2000€ zurückzahlen.
was muss ich jetzt nur tun?
nochmals zur Info: ich wurde von EG12 auf EG13 hochgruppiert!!

Danke im Voraus
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 09.04.2019 08:26
Den AG auf die tarifliche Ausschlußfrist hinweisen, ihn zur Zahlung der zu Unrecht verrechneten Gehaltsbestandteile unter Fristsetzung auffordern, nach Verstreichen der Frist Lohnklage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 09.04.2019 09:40
Hallo und Danke für eure Rückmeldungen,
Es ist jetzt schon passiert. Ich habe meine Gehaltabrechnungen von 1.1.17 - 31.3.19 Rückwirkend gerechnet bekommen. ich habe überall in Jahr 2017 negative Zahlungen. z.B. Januar 2017 Gehalt erhalten X und März 2019 Rückrechnung für Januar 2017 Y (-200€), was ich zurückzahlen muss.
Zusätzlich Weihnachtszahlungen (2017/2018) wurden auch neue berechnet und ich muss fast 2000€ zurückzahlen.
was muss ich jetzt nur tun?
nochmals zur Info: ich wurde von EG12 auf EG13 hochgruppiert!!

Danke im Voraus

Wie kommt man auf eine Rückzahlung?
Sicher das es keine Nachzahlung ist?