Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: hessena12 am 01.04.2019 15:42
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Bisher habe ich eine Jahreskarte für die Öffis zahlen müssen und habe es auch in der Steuererklärung angegeben.
Mit dem Landesticket hat sich das natürlich geändert. Lasst ihr die Felder für die Steuererklärung nun aus, oder gebt ihr Auto, Fahrrad etc. an, um noch etwas Pendlerpauschale zu erhalten?
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Da ich das Landesticket seit erhalt ungefähr dreimal benutzt habe und sonst weiter brav mit dem Auto fahre, gebe ich wie eh und je das Auto an
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Und wenn man kein Auto hat,
kann man z.B. das Fahrrad angeben?
Bei mir sind es sowieso nur 5km bis zur Arbeit...
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Die Entfernungspauschale steht dir für 2018 ungekürzt zu. Siehe etwa
https://innen.hessen.de/buerger-staat/personalwesen/landesticket#Wird%20der%20geldwerte%20Vorteil%20versteuert?%20Hat%20die%20Nutzung%20der%20Freifahrtberechtigung%20Auswirkung%20auf%20die%20Entfernungspauschale?
und
https://www.uni-frankfurt.de/75163457/Hessisches_Ministerium_der_Finanzen.pdf
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Bin zur Beratung regelmäßig bei dem Lohnsteuerhilfeverein. Thema Entfernungspauschale: Unabhängig von dem "wie komme ich zum Dienst" soll ich lediglich die kürzeste (einfache) Strecke angeben. Fertig.
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Es heißt ja Entfernungspauschale. Das gewählte Beförderungsmittel spielt überhaupt keine Rolle.
Wobei mit 5km wird wohl gar nicht der Pauschbetrag erreicht, wenn nicht noch weitere Werbungskosten in relevanter Höhe vorhanden sind.
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Richtig, wenn man keine weiteren Ausgaben absetzen kann lohnt sich das erst bei mehr als 15 Kilometer einfacher Entfernung. Man muss halt insgesamt über die Werbungskostenpauschale von 1000 € kommen.
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Danke für die Antworten!
Da ich Lehrer bin, habe ich hohe Werbungskosten
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@hessena12: Nicht alles was Lehrer als Werbungkosten ansehen sind auch Werbungskosten im Sinne des EStG :-)
@topic: Für 2018 ist der Ansatz der Entfernungspauschale definitiv unproblematisch... in den Folgejahren werde ich es auf einen Einspruch und im Zweifel auf eine Kage ankommen lassen.
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@topic: Für 2018 ist der Ansatz der Entfernungspauschale definitiv unproblematisch... in den Folgejahren werde ich es auf einen Einspruch und im Zweifel auf eine Kage ankommen lassen.
Ja, das wird wirklich interessant. Ab Steuerjahr 2019 muss man die steuerfreie Erstattung des Arbeitgeber für den ÖPNV (Landesticket) von der Pauschale absetzen. Den Erstattungsbetrag würde ich angesichts der Kosten für das Land für alle Tickets auf ca. 30 EUR/Monat ansetzen.
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Könnt ihr das für einen Nichtfinanzer erklären? Heißt dass in Summe fällt meine Steuerrückzahlung geringer aus, wegen einem Ticket das ich nicht wollte und nicht benutzt habe ?
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Könnt ihr das für einen Nichtfinanzer erklären? Heißt dass in Summe fällt meine Steuerrückzahlung geringer aus, wegen einem Ticket das ich nicht wollte und nicht benutzt habe ?
Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung nicht berührt.
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Zur Ergänzung noch aus der Tarifvereinbarung:
Um die besondere Attraktivität des LandesTickets Hessen zu erhalten, strebt das Land
Hessen an, auf Bundesebene eine gesetzliche Alternative zur Steuerfreistellung nach
§ 3 Nr. 15 EStG zu schaffen, wonach sich das Land Hessen als Arbeitgeber wahlweise
dafür entscheiden könnte, die für die Entfernungspauschale schädliche Steuerfreiheit
aufzuheben und stattdessen die Pauschalversteuerung für das LandesTicket Hessen
zu übernehmen.
und weiter unten:
Für den Fall, dass die o.g. Gesetzesänderung nicht bis zum 15. Oktober 2019
verabschiedet wird oder nicht spätestens zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird
das LandesTicket Hessen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nach
Maßgabe des TV LandesTicket Hessen mit der Vorgabe gewährt, dass den Beschäftigten
ein für jedes Kalenderjahr einmalig auszuübendes Wahlrecht zwischen
der Nutzung des LandesTickets Hessen unter Minderung der Entfernungspauschale
in Höhe der steuerfreien Arbeitgeberleistung einerseits und dem Erhalt
der vollständigen Entfernungspauschale unter Verzicht auf die Nutzung des
LandesTickets Hessen andererseits eingeräumt wird. Die Protokollerklärung Nr.
1 zu § 3 Absatz 3 wird angepasst.
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Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung nicht berührt.
Bis Ende 2018 galt: Das Landesticket als sonstige Leistung wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Seit Anfang 2019 gilt: Das Landesticket als sonstige Leistung wird auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Siehe § 3 Nr. 15 EStG. Deshalb soll laut Tarifvereinbarung künftig (vielleicht) ein Wahlrecht gelten.
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Seit Anfang 2019 gilt: Das Landesticket als sonstige Leistung wird auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Das ist meiner Meinung nach falsch. Siehe
https://www.uni-frankfurt.de/75163457/Hessisches_Ministerium_der_Finanzen.pdf
Zitat: "[...] Sie erhalten also auch das LandesTicket 2019 ohne steuerliche Nachteile. [...]"
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Ja, die "schwierigen Zeiten" im steuerrechtlichen Sinne beginnen 'erst' 2020, sofern nicht vorher eine entsprechende Novelle des EStG kommt...
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Lese ich das richtig? Es ist geplant, dass man das Landesticket als geldwerter Vorteil versteuern muss - unabhängig davon, ob man das behinderte Ticket will oder nicht oder (alternativ) vor die "Wahl" gestellt wird, weniger Entfernungspauschale zu erhalten?
Wenn das so ist, ist das - wieder einmal - ein Schlag ins Gesicht, der treuen Staatsdiener. Zumindest derer, die aufgrund der katastrophalen Bahnver- und Anbindungen nicht mit der Bahn fahren können und dann für ihre 150 Entfernungskilometer wieder einen satten Gehaltsverlust haben......
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Lese ich das richtig? Es ist geplant, dass man das Landesticket als geldwerter Vorteil versteuern muss - unabhängig davon, ob man das behinderte Ticket will oder nicht oder (alternativ) vor die "Wahl" gestellt wird, weniger Entfernungspauschale zu erhalten?
Wenn das so ist, ist das - wieder einmal - ein Schlag ins Gesicht, der treuen Staatsdiener. Zumindest derer, die aufgrund der katastrophalen Bahnver- und Anbindungen nicht mit der Bahn fahren können und dann für ihre 150 Entfernungskilometer wieder einen satten Gehaltsverlust haben......
Natürlich falsch verstanden. Entweder du nutzt das Ticket ab 2020 und der geldwerte Vorteil mindert die Entfernungspauschale oder du verzichtest auf das Ticket für das gesamte Kalenderjahr.