Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 02.04.2019 07:43
		
			
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				Ist es richtig, dass man mindestens 21 Std. wöchentlich arbeiten muss, um entsprechende Pensionsansprüche für diesen Zeitraum berücksichtigt zu bekommen? 
			
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				Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
			
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				Sorry, richtig, danke für die schnelle Rückantwort.