Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 02.04.2019 07:43
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Ist es richtig, dass man mindestens 21 Std. wöchentlich arbeiten muss, um entsprechende Pensionsansprüche für diesen Zeitraum berücksichtigt zu bekommen?
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Sorry, richtig, danke für die schnelle Rückantwort.