Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Glanzturnhose am 03.04.2019 12:10

Titel: Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 12:10
Hallo liebe Forenmitglieder !

Ich bin Sachbearbeiter in einer Ausländerbehörde (Landkreisverwaltung) und wollte euch mal unsere / meine Stellenbeschreibung zeigen / also hochladen - mit der Bitte um eure Meinung bzw. nach welcher Entgeltgruppe ihr diese Tätigkeiten bewerten würdet. Kann man mir jemand einen (technischen) Tipp geben, wie bzw. ob ich überhaupt etwas hochladen darf ?

Nur noch zur Info: Anfang Dezember fand (auf Antrag des Personalrates) eine Überprüfung der Eingruppierung statt und sollte längst abgeschlossen sein. Wir (gesamt 5 SB´s) werden seit dem immer wieder mit neuen Zeiträumen vertröstet und hingehalten und würden nun gern wissen, wie wir uns nun verhalten sollen? Eine letzte Frist dem Arbeitgeber/Personalamt setzen und ihn auffordern endlich zu einer Entscheidung zu kommen und gleichzeitig eine Klage androhen und diese ggf. dann auch einreichen ?

Wir sind derzeit in EG 5 eingruppiert und sehen immer wieder Stellenausschreibungen von anderen Ausländerbehörden, mit dem exakt dem gleichen Tätigkeits- u. Anforderungsprofil wie unsere derzeitige Stelle hier. - diese Stellen werden immer wieder mit EG 8, meist aber EG 9a ausgeschrieben.

PS: Sollte es technisch nicht möglich sein, die Stellenbeschreibung hier einzufügen, würde ich sie dann halt mal mühsam abtippen.

Vielen Dank vor ab für eure hilfreichen Antworten und eure Bemühungen.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 12:16
...bei unserer ABH sind die "normalen" Sachbearbeitungsstellen alle EG 9a/A 8 ....die sogen. "Hauptsachbearbeiter" haben haben EG 10/A 11...die Sachgebietsleitung EG 12/ A13...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 12:20
Ich weiß...genau das erzählen uns auch alle Kollegen von anderen ABH´s mit denen wir ständig zu tun haben, aus den unterschiedlichsten Regionen der Republik. Eine EG 5 wird dort nicht mal der Sekretärin oder den Mitarbeitern am Frontoffice gezahlt, ohne diese Tätigkeiten jetzt abwerten zu wollen.

Wir empfinden diese EG 5 ehrlich gesagt auch als Unverschämtheit und extrem ungerecht bzw. viel zu wenig.
Wir erteilen Duldungen, Aufenthaltsgestattungen, Arbeitserlaubnisse, widerrufen Duldungen, bearbeiten Umverteilungs- / Umzugsanträge, wirken bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung mit, schreiben selbstständig Anhörungen und Widerspruchsbescheide, etc. etc...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 12:22
..."Eingruppierungsfeststellungsklage" heisst das Zauberwort...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 12:29
Hast ja Recht...muss man die vorher nochmal dem Arbeitgeber ankündigen, also eine letzte verbindliche Frist setzen ?
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Spid am 03.04.2019 12:39
Nein.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 12:39
...kann man, muss man aber nicht...

...ich persönlich würde aber vorher das Gespräch suchen...und das schnell, denn Ansprüche verjähren nach 6 Monaten (es würde also nur für sechs Monate nachgezahlt...aber die Stufenlaufzeiten beginnen ab Beginn der Ausübung der auszuübenden höherwertigen Tätigkeit...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:13
...kann man, muss man aber nicht...

...ich persönlich würde aber vorher das Gespräch suchen...und das schnell, denn Ansprüche verjähren nach 6 Monaten (es würde also nur für sechs Monate nachgezahlt...aber die Stufenlaufzeiten beginnen ab Beginn der Ausübung der auszuübenden höherwertigen Tätigkeit...


Das Gespräch suchen wir schon seit Jahren...bislang ohne jeden Erfolg....Betonkopfhaltung des Personalamtes. Es wurde lediglich diese Pseudountersuchung im Dezember abgeschlossen - seit dem werden wir von Monat zu Monat mit dem Ergebnis dieser vertröstet...

Die Ansprüche (6 Monate rückwirkend) haben wir bereits im Oktober 2018 geltend gemacht.

Besteht denn bei so einer Klage Anwaltszwang oder kann man sich da auch selbst vertreten ?

Wie würdet ihr (als Foren-Experten) vor allem Spid :-), denn die Chancen sehen ?Mal ganz grob aus der Ferne betrachtet ? Haltet ihr unsere derzeitige EG 5 für die von mir beschriebenen Tätigkeiten für gerechtfertigt ?
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 13:18
...also das sind genau die Tätigkeiten, die bei unserer ABH (Landkreis mit 325.000 Einw) mit EG 9a bewertet werden...soviel ich weiß, braucht man in der ersten Instanz keinen Anwalt (würde ich aber trotzdem empfehlen)...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:20
...also das sind genau die Tätigkeiten, die bei unserer ABH (Landkreis mit 325.000 Einw) mit EG 9a bewertet werden...soviel ich weiß, braucht man in der ersten Instanz keinen Anwalt (würde ich aber trotzdem empfehlen)...

So viele Einwohner hat unser Landkreis ungefähr auch.

Hmm.. 9a...davon träumen wir hier nur...einfach nur bitter. Danke trotzdem für deine Antworten, auch wenn sie sehr ernüchternd und (derzeit) völlig demotivierend sind. :-(
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 13:22
...ich finde die Antworten eher motivierend...und zwar für eine erfolgreich durchzuführende Eingruppierungsfeststellungsklage...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:24
...ich finde die Antworten eher motivierend...und zwar für eine erfolgreich durchzuführende Eingruppierungsfeststellungsklage...

So kann man es natürlich auch sehen...stimmt.  ;D das Glas ist eben immer halbvoll oder halbleer...je nach Betrachter. Gibt es durchschnittliche Erfahrungswerte wie lang man bei so einer Klage auf ein Urteil warten muss ? Hoffe keine Jahre...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 13:25
...ich war selbst 14 Jahre in unserer ABH als Hauptsachbearbeiter tätig und kann die Wertigkeit deiner Tätigkeit im Vergleich zu anderen EG 5 Tätigkeiten und auch zu anderen EG 9a Tätigkeiten gut einschätzen...EG 5 ist ein Witz!!!
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Spid am 03.04.2019 13:27
Da die Eingruppierung wesentlich von der auszuübenden Tätigkeit abhängt, zur auszuübenden Tätigkeit aber keine Angaben gemacht wurden, kann auch niemand abschätzen, welche Eingruppierung zutreffend ist. Innerhalb des wertlosen Wortcontainers "Sachbearbeiter" können sich - auch im Bereich der Ausländerbehörde -  zahllose Tätigkeiten höchst unterschiedlicher Wertigkeit wiederfinden.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:33
Da die Eingruppierung wesentlich von der auszuübenden Tätigkeit abhängt, zur auszuübenden Tätigkeit aber keine Angaben gemacht wurden, kann auch niemand abschätzen, welche Eingruppierung zutreffend ist. Innerhalb des wertlosen Wortcontainers "Sachbearbeiter" können sich - auch im Bereich der Ausländerbehörde -  zahllose Tätigkeiten höchst unterschiedlicher Wertigkeit wiederfinden.

Ein paar Sachen habe ich doch weiter oben schon genannt. Ich weiß selbst, dass ich mir für den ,,Sachbearbeiter" nix kaufen kann. ;-) also hier mal etwas genauer für Spid.

- Erteilung u. Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
- Erteilung, Verlängerung u. Widerruf von Duldungen
- Bearbeitung v. Anträgen auf Änderung der Nebenbestimmungen in Duldungen/Aufenthaltsgestattungen
  also Arbeiterlaubnisse, Aufenthaltsbeschränkungen, Wohnsitzauflagen, etc..
- Bearbeitung von Anträgen auf vorübergehendes Verlassen der räuml. Beschränkung
- Passbeschaffung / Identitätsklärung
- Bearbeitung von Umverteilungsanträgen in andere Landkreise/Städte bei Duldungs- u. AGestattg.inhabern
- Fertigen von Strafanzeigen / OWi-Anzeigen
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:34
...ich war selbst 14 Jahre in unserer ABH als Hauptsachbearbeiter tätig und kann die Wertigkeit deiner Tätigkeit im Vergleich zu anderen EG 5 Tätigkeiten und auch zu anderen EG 9a Tätigkeiten gut einschätzen...EG 5 ist ein Witz!!!

Wohl wahr ! Ein ganz schlechter Witz...bitter so was zu lesen.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Spid am 03.04.2019 13:36
Erfolgt die Vertretung vor Gericht auch durch die SB?
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:36
Erfolgt die Vertretung vor Gericht auch durch die SB?


Nein, dass machen die Juristen aus unserem Rechtsamt.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 13:39
...wie sieht es aus mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen?...Mitwirkung vor Gericht (bei Abschiebehaftanträgen)?

...Organisation von Aussendienstkontrollen?....
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:43
...wie sieht es aus mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen?...Mitwirkung vor Gericht (bei Abschiebehaftanträgen)?

...Organisation von Aussendienstkontrollen?....

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen führt bei uns die Landesdirektion / Zentrale Ausländerbehörde (Landesbehörde) durch, in unserem Bundesland ist das leider so getrennt geregelt. wir unterstützen da lediglich, bsp.weise direkte Abschiebung bei Vorsprache aus/in der ABH. Auch die Abschiebehaft (die JVA hierfür wurde gerade erst fertiggestellt...) geht jetzt erst so richtig los dieses Jahr, ist aber auch eher Aufgabe der Landesbehörde.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:48
Kann man sich deiner bei so einer Klage zusammen schließen - also alle 5 Sachbearbeiter -  auch um das Prozesskostenrisiko zu minimieren bzw. auf mehrere Schultern zu verteilen ? So ne Art Sammelklage ? Oder muss jeder für sich kämpfen und einzeln seine Ansprüche durchsetzen und Klage einreichen ?
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 13:49
..ok...sind aber auch eher Aufgaben des gehobenen Dienstes...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 13:51
..ist wohl eher ein Individualrecht...soll doch der klagen, der entweder in der gewerkschaft ist oder eine Rechtschutzversicherung hat...

...an das Ergebnis können sich dann die anderen dranhängen...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 03.04.2019 13:58
..ist wohl eher ein Individualrecht...soll doch der klagen, der entweder in der gewerkschaft ist oder eine Rechtschutzversicherung hat...

...an das Ergebnis können sich dann die anderen dranhängen...

Das wäre natürlich auch eine Variante...leider ist von uns 5en weder einer gewerkschaftlich vertreten, noch im ,,Besitz" einer Rechtsschutz für Arbeitsrecht.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 14:10
...angesicht der Tatsache, dass ihr wahrscheinlich jeden Monat auf mehrere Hundert Euro verzichtet und das mal 5 Sachbearbeiter, bietet sich an, dass einer das Verfahren durchzieht und Kosten durch 5 geteilt werden...muss man natürlich privatrechtlich durch entsprechenden Vertrag regeln...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Spid am 03.04.2019 14:16
Es kommt auf die Bildung der Arbeitsvorgänge und ihre Größe an. Gründliche, vielseitige Fachkenntnisse würde ich bejahen, teils liegen selbständige Leistungen wohl vor. Der Umfang läßt isch mit den Angaben nicht abschätzen. Für gründliche, umfassende Fachkenntnisse sehe ich keine Anhaltspunkte. Mithin sind E6-E9a mögliche Ergebnisse.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: ITler am 03.04.2019 15:21
..ist wohl eher ein Individualrecht...soll doch der klagen, der entweder in der gewerkschaft ist oder eine Rechtschutzversicherung hat...

...an das Ergebnis können sich dann die anderen dranhängen...

Das wäre natürlich auch eine Variante...leider ist von uns 5en weder einer gewerkschaftlich vertreten, noch im ,,Besitz" einer Rechtsschutz für Arbeitsrecht.

Es ist noch nicht zuspät einer Gewerkschaft beizutreten  und mit deren Hilfe kriegt Ihr es durchgesetzt. 
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 15:26
...auch Gewerkschaften haben temporäre Ausschlusstatbestände, wenn es um die Übernahme von kostenpflichtiger Rechtsvertretung geht...mal soeben eintreten und und sagen, jetzt macht mal, geht nicht...

..da muss man - ich glaube - 6 Monate Mitglied sein, um künftige Verfahren mit der gewerkschaft führen zu können...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Spid am 03.04.2019 15:32
..ist wohl eher ein Individualrecht...soll doch der klagen, der entweder in der gewerkschaft ist oder eine Rechtschutzversicherung hat...

...an das Ergebnis können sich dann die anderen dranhängen...

Das wäre natürlich auch eine Variante...leider ist von uns 5en weder einer gewerkschaftlich vertreten, noch im ,,Besitz" einer Rechtsschutz für Arbeitsrecht.

Es ist noch nicht zuspät einer Gewerkschaft beizutreten  und mit deren Hilfe kriegt Ihr es durchgesetzt.

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Gewerkschaft und Hilfe oder zwischen Gewerkschaft und Erfolgsaussichten - zumindest keinen positiven.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 03.04.2019 15:42
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Gewerkschaft und Hilfe oder zwischen Gewerkschaft und Erfolgsaussichten - zumindest keinen positiven.

...das liegt an deiner latent negativen Einstellung zu Gewerkschaften... ;)
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Skedee Wedee am 03.04.2019 16:19
...latent negativen Einstellung zu Gewerkschaften...

Kann man denn auch positive Einstellungen zu Gewerkschaften, insbesondere zu Gewerkschaften aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes, speziell verdi, haben?  :P
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: MoinMoin am 04.04.2019 00:25
...latent negativen Einstellung zu Gewerkschaften...

Kann man denn auch positive Einstellungen zu Gewerkschaften, insbesondere zu Gewerkschaften aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes, speziell verdi, haben?  :P
Ja kann man, Gründe gibt es einige.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 04.04.2019 09:10
Es kommt auf die Bildung der Arbeitsvorgänge und ihre Größe an. Gründliche, vielseitige Fachkenntnisse würde ich bejahen, teils liegen selbständige Leistungen wohl vor. Der Umfang läßt isch mit den Angaben nicht abschätzen. Für gründliche, umfassende Fachkenntnisse sehe ich keine Anhaltspunkte. Mithin sind E6-E9a mögliche Ergebnisse.

Ok...danke für deine Einschätzung. Mehr als 9a hat auch keiner erwartet...und natürlich wären wir schon über eine EG 7 oder 8 froh. Vermute aber man will uns die EG 6 ,,anpreisen" um uns erstmal ruhig zu stellen..so nach dem Motto ,,jetzt freut euch mal über die bombastische Erhöhung und die satte Nachzahlung..."   auch um zu verhindern das einige von uns jetzt doch Klage erheben.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Shoemaker am 10.04.2019 16:53
Ich halte EG5 auch für einen ganz schlechten Witz.

Bei uns sind die Mitarbeiter am Schalter in E9a eingestuft, seit der neuen EGO.
Vorher waren es E8er Stellen.

Und unsere Kommune ist auch nicht gerade als übermäßig großzügig bekannt...  ;)

Ich würde auch erstmal das Gespräch suchen und leicht darauf hindeuten, dass man sich hat beraten (Anwalt/Gewerkschaft) lassen.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 11.04.2019 08:38
Danke für deine aufbauenden aber auch wiederum (für uns) frustrierenden Worte. Und ja, du hast Recht - die EG 5 ist eine Unverschämtheit. Wenn wir das jemand im Bekannten- oder Kollegenkreis, oder aber anderen Mitarbeitern von anderen ABH´s erzählen, können die das gar nicht glauben bzw. vermuten dahinter einen Scherz. Das ist wirklich so unwirklich das es einem wie ein schlechter Traum vorkommt.

Wie gesagt, das Gespräch haben wir schon mehrfach (erfolglos) geführt...

Wir werden uns wohl tatsächlich mit allen Mitteln wehren müssen. Anders scheint es nicht zu gehen. Uns graut nur ein wenig vor der Klage bzw. haben wir Bedenken einen kompetenten Anwalt zu finden.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Micha E am 14.04.2019 22:37
Bei uns haben Schulsekretariate ja schon EG 7.
Das ist ja schon eine richtige Unverschämtheit.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 15.04.2019 08:41
Du sagst es !!  >:( >:( >:(   Unverschämt, dreist und ein ausnutzen der Mitarbeiter ist das.
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2019 08:50
...es nützt aber absolut nichts, wenn man sich hier gegenseitig bestätigt...

...hier hilft nur der Klageweg...
Titel: Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
Beitrag von: Glanzturnhose am 15.04.2019 10:18
jaaaaa.... du hast ja absolut Recht. Wird in Angriff genommen.