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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dschuma am 04.04.2019 09:31
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Guten Morgen zusammen,
zum 01.05. werde ich eine neue Stelle antreten, sodass ich von der EG 9, in der ich mich aktuell befinde, in die EG 13 aufsteige. Seit Februar diesen Jahres befinde ich mich in der Stufe 3 der EG 9. Ich habe bisher im Netz etwas recherchiert und wollte fragen, ob es tatsächlich so ist, dass ich folglich auf jeden Fall in die Stufe 2 der EG 13 eingestuft werde, oder ob die Personalabteilung aus irgendwelchen Gründen zu einem anderen Ergebnis kommen kann/darf und mich z.B. in die Stufe 1 einordnet?
Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Antworten!
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Ist die neue Stelle beim bisherigen Arbeitgeber? Läuft der vorherige Vertrag zum 30.4. regulär aus oder erfolgt die geänderte Tätigkeit durch Änderung des vorhandenen Arbeitsvertrages?
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Vielen Dank für die prompte Rückmeldung! :)
Ich bin aktuell an einer Hochschule tätig und wechsle an eine andere Hochschule im selben Bundesland. Mein Geld bekomme ich somit nach wie vor vom entsprechenden Landesamt für Finanzen. Mein aktueller Vertrag wurde in Form eines Auflösungsvertrags zum 30.04. beendet, sodass der Übergang fließend ist.
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Wer ist konkret in den Arbeitsverträgen als AG genannt?
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Der AG ist die jeweilige Hochschule bzw. das entsprechende Institut der Hochschule, jedoch wurde mir bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, dass ich im Rahmen meiner neuen Tätigkeit sogar meine alte Personalnummer beim Landesamt für Finanzen behalten würde.
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Dann ist es keine Höhergruppierung. Es handelt sich um eine Einstellung.
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Damit Stufe 1 es sei denn du verhandelt erfolgreich mit dem Arbeitgeber über die Nutzung von "Kann"-Bestimmungen.
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Okay, alles klar! Vielen Dank für die schnelle Hilfe! ;)