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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Anja am 04.04.2019 14:09
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Hallo Zusammen,
ich habe auch ein Problem mit meiner Kündigungsfrist und weiß nicht weiter, vielleich kann mir bitte jemand behilflich sein.
Und zwar habe ich seit 01.01.19 einen befristeten Vertrag TV-L (ohne Sachgrund) für zwei Jahre. Die Probezeit waren 6 Wochen.
Ich will kündigen, da ich eine neue unbefristete Anstellung ab 01.06.2019 aufnehmen möchte.
Ich dachte ich habe 6 Wochen zum Monatsende, heute war ich in der Personalabteilung um mich zu vergewissern wann ich kündigen muss, da sagte die Personalerin ich kann im esten Jahr gar nicht kündigen. Es ginge nur ein Aufhebungsvertrag. Stimmt das?
Über Antworten würde ich mich freuen, vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
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Nein.
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Das kann sein, wenn es im befristeten Vertrag vereinbart wurde. Ansonsten ist die Regel so zu verstehen, dass Arbeitsverhältnisse, die kürzer als 12 Monate sind, nicht ordentlich kündbar sind. Daraus den Schluss zu ziehen, das gelte für die ersten 12 Monate sämtlicher Arbeitsverhältnisse dieser Art, ist falsch.
Aber was spricht gegen einen Aufhebungsvertrag zum 31.05. ?
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Vielen Dank für die Antworten :). Eigentlich spricht nichts gegen den Aufhebungsvertrag, war nur total überrascht.