Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: KF am 04.04.2019 20:13
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Mal angenommen, man würde als Landesbeamter innerhalb des selben Bundeslandes den Dienstherrn im Zuge einer Abordnung für z.B. 4 Jahre wechseln können: Wie würde die Besoldung aussehen, wenn die Stelle beim aufnehmenden Dienstherrn a) eine Angestelltenstelle ist und b) diese auch noch ein geringeres Endgrundgehalt ausweist?
Danke für konstruktive Beiträge!
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Erstmal ist die Frage, ob eine beamtenrechtliche Dienstpostenbewerung zu einem gleichen Ergebnis käme, wie eine Bewertung nach Tarifrecht.
Es würde sich besoldungsmäßig erstmal gar nichts ändern. Beim Beamten kommt es auf das statusrechtliche Amt an. Es gibt aber beamtenrechtliche Aspekte, wie amtsangemessene Beschäftigung, die ein Hindernis sein könnten. Wenn sich alle einig sind: Beamter und beide Dienststellen, dann ist das kein Problem.