Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wormi am 07.04.2019 09:52
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Guten Morgen,
bezieht sich o.g. Absatz lediglich auf die in Absatz 1 genannten Bereiche, oder bezieht dieser auch Beschäftigte aus Teil B - besonderer Teil in NRW ein?
Viele Grüße
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Ja und ja.