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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Randy am 09.04.2019 11:13

Titel: Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6
Beitrag von: Randy am 09.04.2019 11:13
Hallo zusammen, ich bin seit über 20 Jahre auf dem Bauhof beschäftigt. Ich bin seit längerem in der EG 5 Stufe 6 Eingruppierung. Vor über 2 Jahren habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung EG 6 gestellt, ich habe zwar noch keine schriftliche Ablehnung meines Antrages bekommen es ist aber schon mündlich durchgesickert das der Antrag abgelehnt wird. Ich habe eine 3.5 jährige Berufsausbildung in einem technischen Beruf und bediene seit 8 Jahren eine Selbstfahrende Arbeitsmaschiene. Ich sehe laut Tarif die Bedingungen erfüllt! Wie seht ihr das?
Titel: Antw:Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6
Beitrag von: Spid am 09.04.2019 12:29
Welches Bundesland?
Titel: Antw:Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6
Beitrag von: Randy am 09.04.2019 13:03
NRW  ;)
Titel: Antw:Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6
Beitrag von: Spid am 09.04.2019 13:15
Der landesbezirkliche Tarifvertrag NRW sieht in der E6 kein Tätigkeitsmerkmal vor, das auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen Bezug nimmt.
Titel: Antw:Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6
Beitrag von: citar0 am 10.04.2019 03:54
Bei uns ist jeder im Bauhof, der in seinem gelernten Beruf tätig ist, in E6, als Vorarbeiter in E7 eingruppiert. In einer anderen Gemeinde, gleiches Bundesland, wäre ich für die selbe Arbeit in E5 eingruppiert worden. Irgendwie alles sehr willkürlich.
Titel: Antw:Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6
Beitrag von: Spid am 10.04.2019 05:18
Eingruppierung ist in keinster Weise willkürlich, die Rechtsmeinung des AG hinsichtlich der Eingruppierung seiner TB ist jedoch nicht selten fehlerhaft - wie ja auch Deine Rechtsmeinung über Deine Eingruppierung fehlerhaft war, da Du sie mit einer dreieinhalbjährigen Berufsausbildung und der Bedienung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine begründetest. Da Du „laut Tarif die Bedingungen erfüllt“ siehst, drängt sich die Frage auf, ob Dir die vereinbarten Tätigkeitsmerkmale bekannt sind. Du findest sie im landesbezirklichen Tarifvertrag NRW, den Du z.B. von der Website des KAV NW herunterladen kannst.
Titel: Antw:Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6
Beitrag von: MoinMoin am 10.04.2019 06:52
Irgendwie alles sehr willkürlich.
Tarifverträge sind, wie Spid darlegte, nie willkürlich, da ja geregelt.
Aber idR sind Tarifverträge auch nur die Untergrenze dessen was bezahlt werden muss. Mehr zahlen darf (tariflich) der AG immer.