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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Randy am 09.04.2019 11:13
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Hallo zusammen, ich bin seit über 20 Jahre auf dem Bauhof beschäftigt. Ich bin seit längerem in der EG 5 Stufe 6 Eingruppierung. Vor über 2 Jahren habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung EG 6 gestellt, ich habe zwar noch keine schriftliche Ablehnung meines Antrages bekommen es ist aber schon mündlich durchgesickert das der Antrag abgelehnt wird. Ich habe eine 3.5 jährige Berufsausbildung in einem technischen Beruf und bediene seit 8 Jahren eine Selbstfahrende Arbeitsmaschiene. Ich sehe laut Tarif die Bedingungen erfüllt! Wie seht ihr das?
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Welches Bundesland?
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NRW ;)
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Der landesbezirkliche Tarifvertrag NRW sieht in der E6 kein Tätigkeitsmerkmal vor, das auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen Bezug nimmt.
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Bei uns ist jeder im Bauhof, der in seinem gelernten Beruf tätig ist, in E6, als Vorarbeiter in E7 eingruppiert. In einer anderen Gemeinde, gleiches Bundesland, wäre ich für die selbe Arbeit in E5 eingruppiert worden. Irgendwie alles sehr willkürlich.
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Eingruppierung ist in keinster Weise willkürlich, die Rechtsmeinung des AG hinsichtlich der Eingruppierung seiner TB ist jedoch nicht selten fehlerhaft - wie ja auch Deine Rechtsmeinung über Deine Eingruppierung fehlerhaft war, da Du sie mit einer dreieinhalbjährigen Berufsausbildung und der Bedienung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine begründetest. Da Du „laut Tarif die Bedingungen erfüllt“ siehst, drängt sich die Frage auf, ob Dir die vereinbarten Tätigkeitsmerkmale bekannt sind. Du findest sie im landesbezirklichen Tarifvertrag NRW, den Du z.B. von der Website des KAV NW herunterladen kannst.
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Irgendwie alles sehr willkürlich.
Tarifverträge sind, wie Spid darlegte, nie willkürlich, da ja geregelt.
Aber idR sind Tarifverträge auch nur die Untergrenze dessen was bezahlt werden muss. Mehr zahlen darf (tariflich) der AG immer.