Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Weird Wookie am 12.04.2019 22:29

Titel: [NW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: Weird Wookie am 12.04.2019 22:29
Und direkt noch eine weitere Frage von mir:

Die Situation: meine Frau und ich sind beide Beamte (sie ist Verwaltungsinspektorin (A9) an einer Hochschule und ich bin Studienrat (A13) an einer Gesamtschule), seit unser Junior in der Tagesbetreuung ist, arbeitet meine Frau wieder in Teilzeit.
Nun die Frage: ist es richtig, dass der Familienzuschlag bei meiner Frau aufgrund der Teilzeit entsprechend gekürzt wird?
Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: LehrerInNRW am 13.04.2019 08:33
Soweit ich weiß, zählt bei Beamtenpaaren die kumulierte AZ. Solange die mehr als 100% ist, gibt es den vollen Zuschlag.
Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 13.04.2019 11:53
Worum geht es denn genau?
- Kinderanteil ?
- Verheiratetenanteil?
- Wann hat die Frau die Tätigkeit wieder aufgenommen?
- Wie hoch ist der Teilzeitumfang?
Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: LehrerInNRW am 13.04.2019 15:49
Gerade nochmal nachgelesen.

(Es sei nur am Rande erwähnt, dass es circa 30 Sekunden gedauert hat mit Google und Suche im Merkblatt Familienzuschlag die entsprechende Stelle zu finden. Aber ich schweife ab.)

Ich habe recht

Bei teilzeitbeschäftigten Besoldungsberechtigten wird der Familienzuschlag für Kinder grundsätzlich entsprechend der Teilzeitbeschäftigung gekürzt.
Dies trifft nicht zu, wenn
 einer der Anspruchsberechtigten vollbeschäftigt ist oder
 Versorgungsbezüge erhält oder
 mehrere Anspruchsberechtigte mit insgesamt 100% der regelmäßigen Arbeitszeit
beschäftigt sind.

@Gerda Schwäbel alles was Sie fragen, steht in der Frage oder ist zu Beantwortung irrelevant.

Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 13.04.2019 18:03
@Gerda Schwäbel alles was Sie fragen, steht in der Frage oder ist zu Beantwortung irrelevant.

Schade, dass ich weder über die hellseherischen Fähigkeiten verfüge, um aus dem Sachverhalt heraus zu lesen, dass es um den Kinderanteil geht, noch über die geistigen Fähigkeiten, um die Lösung der Frage in ca. 30 Sekunden im Internet zu finden - wenn es nicht mein tägliches Brot wäre.  :'(   
Dass Sie den Grund meiner Fragen nicht verstehen würden und die Form Ihrer Reaktion, hatte ich allerdings schon vor Stunden prognostiziert.  :D
Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: LehrerInNRW am 13.04.2019 21:23
Worum geht es denn genau?
- Kinderanteil ?
- Verheiratetenanteil?
- Wann hat die Frau die Tätigkeit wieder aufgenommen?
- Wie hoch ist der Teilzeitumfang?

Man muss nicht Hellseher sein, man muss nur richtig lesen, sich mit Besoldung ein wenig auskennen und am Ende ein wenig nachdenken.

Junior geht in die Tagesbetreuung - Wenn nicht um den Kinderanteil, worum soll es dann gehen?
Verheiratenanteil - Wird spätestens nach der Geburt eines Kindes auch bei wilder Ehe gewährt! Ist aber auch egal, weil nach einer eventuellen Kürzung bei TZ gefragt wird.
Aufnahme der Tätigkeit - Wie bereits erwähnt, geht Junior in die Tagesbetreuung. Daher wird die Mutter wahrscheinlich in den letzten Wochen wieder angefangen haben zu arbeiten. Wenn dem nicht so wäre, wäre schön eine Besoldungsbescheinigung eingegangen und die Frage wäre nicht gestellt worden.
Wie hoch ist der Teilzeitumfang - Da nichts von einer Teilzeit des Vaters geschrieben wird, ist anzunehmen, dass die Arbeitszeit bei 100% liegt.

Die Aufforderung bei einem einfachen Sachverhalten zunächst einmal zu googeln, war auf den Themenersteller bezogen. Das sollte man als Studienrat können.  ;)

Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: Weird Wookie am 14.04.2019 07:13
Asche auf mein Haupt, auf das Merkblatt zum Familienzuschlag war ich sogar schon gestoßen. :-\
Dass es da so klar drinsteht, wie LehrerInNRW es zitiert, war mir aber irgendwie entgangen.

Habe mir das Merkblatt jetzt mal genauer durchgelesen und wenn ich das richtig verstehe, dürfte der Familienzuschlag (egal ob Stufe 1 oder 2) nicht gekürzt werden, weil ich Vollzeit arbeite. Habe ich das richtig verstanden?
Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: LehrerInNRW am 14.04.2019 07:34
Auch schon wach  :)

Ja, es wird nichts gekürzt.
Titel: Antw:[NRW] Frage zum Familienzuschlag und Teilzeit
Beitrag von: Weird Wookie am 14.04.2019 10:24
Auch schon wach  :)

Ja, es wird nichts gekürzt.
Dem Junior ist das Wochenende halt egal... ::)

Vielen Dank!