Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Shaggy am 17.04.2019 20:25
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Hallo zusammen,
ich bin in Bayern im Öffentlichen Dienst beschäftigt.
Mein Vater hat seit kurzem Pflegegrad 3 genehmigt bekommen. Welche Nachweise/Voraussetzungen muss ich nun bringen um Teilzeit bei meiner Dienststelle beantragen zu können? Muss ich hierzu als Pflegeperson eingetragen werden oder reicht das Gutachten des MDK bzw. die Bestätigung der Krankenversicherung?
Und noch eine andere Frage: Welche Abstufungen 75% etc. kann ich dabei wählen?
Vielen Dank
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(1) Beamten und Beamtinnen mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen,
1.zur tatsächlichen Betreuung oder Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einem oder einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang von mindestens durchschnittlich wöchentlich acht Stunden oder Urlaub ohne Dienstbezüge,
zu gewähren
(BayBG Artikel 89, beck-online)
MDK-Gutachten = ärztliches Gutachten; Behörde könnte dich zum Amtsarzt schicken. Wird sie höchstwahrscheinlich aber nicht.
Du kannst deine wöchentliche Arbeitszeit nach Belieben reduzieren bis zu bei einer 8-Stunden-Woche (im Durchschnitt) angekommen bist.
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MDK-Gutachten = ärztliches Gutachten; Behörde könnte dich zum Amtsarzt schicken.
Doch wohl eher den Vater, nicht den Thread-Ersteller?!?
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MDK-Gutachten = ärztliches Gutachten; Behörde könnte dich zum Amtsarzt schicken.
Doch wohl eher den Vater ...?!?
Den ganz bestimmt nicht.
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Warum soll denn die pflegende Person zum Amtsarzt, d.h. was soll der feststellen? Dass sie fit ist? Und dann?
Dass die Person (= Vater) Hilfe braucht, wurde ja schon durch den MDK festgestellt. Und nun sagen Sohn/Tochter, dass sie das (mit) übernehmen wollen ... warum sollten diese dann zum Amtsarzt???
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Danke für die Antworten :)
Verstehe aber auch nicht warum ich bzw. mein Vater dann zum Amtsarzt gehen müssten!?
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Der Amtsarzt stellt rechtsgültige medizinische Gutachten für die Auslegung öffentlichen Rechts. Wenn überhaupt würde dieser seinen Vater begutachten und überprüfen, ob der MDK Recht hat.
Wie ich geschrieben habe, ist es allerdings höchst unwahrscheinlich. Die Behörde könnte, wenn sie wöllte. Heutzutage würde ich bei mancher Personalabteilung nichts mehr ausschließen. Auf menschliche Nächstenliebe kann man leider nur noch selten Vertrauen.
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Mal am Rande als Laie: Ja, der MDK ist nicht umstritten. Aber ein "normaler" Amtsarzt hat doch deutlich weniger Ressourcen/Möglichkeiten, die Korrektheit eines (sicherlich komplexen) Gutachtens zu hinterfragen?!?
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Wie gesagt, eine solche Praxis ist nicht üblich. Prinzipiell könnte man meine Aussage dazu ignorieren.
Ich wollte nur aufzeigen, dass es theoretisch möglich wäre.
Die Problematik der Gutachten findet man häufig im Falle auf Grund ihrer Psyche dienstunfähiger Beamter vor. Wahnsinnig dicke Akten, jahrelange Prozesse, weil amtsärztliche Gutachten angezweifelt werden. Dennoch schicken Behörden zur Sicherheit ihre Angestellten dorthin, weil es Teil ihres vermeintlich rechtssicheren Prozederes ist. Was letztlich vor dem VG anerkannt werden würde, ist Ermessen des Gerichts.