Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bartuc275 am 21.04.2019 09:42

Titel: Mit Uni-Diplom nur E10 wegen Stellenbeschreibung?
Beitrag von: Bartuc275 am 21.04.2019 09:42
Hallo,

ich würde gerne in den Öffentlichen Dienst wechseln. Habe bisher 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur und einen Diplomabschluss an einer TU. Beim Vorstellungsgespräch wurde mir aber gesagt, dass ich nur in die Gruppe E10 eingestuft werden kann, da in der Beschreibung nur von

"abgeschlossenes Ingenieurstudium (FH-Diplom/Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen
der Fachrichtung konstruktiver Ingenieurbau oder einer ähnlichen Fachrichtung"

die Rede ist.

Ist dies überhaupt erlaubt?

Viele Grüße
Bartuc =)
Titel: Antw:Mit Uni-Diplom nur E10 wegen Stellenbeschreibung?
Beitrag von: Unknown am 21.04.2019 09:47
Ist dies überhaupt erlaubt?
Ja.
Titel: Antw:Mit Uni-Diplom nur E10 wegen Stellenbeschreibung?
Beitrag von: Spid am 21.04.2019 09:51
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Mit Uni-Diplom nur E10 wegen Stellenbeschreibung?
Beitrag von: MoinMoin am 21.04.2019 12:14
Die Begründung ist etwas dämlich.
Hintergrund ist, dass die Tätigkeiten nur eben in dieser Kategorie sind. Wenn der AG jedoch der Meinung ist, höherwertige Tätigkeiten von dir ausüben zu lassen (sofern sie denn da sind), dann könnte das in eine höhere EG führen.
Und wenn du ein Diplom hast und nur den Hof fegen musst, bekommst du halt auch nur E2.
Titel: Antw:Mit Uni-Diplom nur E10 wegen Stellenbeschreibung?
Beitrag von: tomk am 21.04.2019 14:20
Ist dies überhaupt erlaubt?

Was läßt dich denn annehmen das dies verboten sein könnte?
Titel: Antw:Mit Uni-Diplom nur E10 wegen Stellenbeschreibung?
Beitrag von: was_guckst_du am 22.04.2019 12:50

Ist dies überhaupt erlaubt?

Viele Grüße
Bartuc =)

....Frechheit! ;D
Titel: Antw:Mit Uni-Diplom nur E10 wegen Stellenbeschreibung?
Beitrag von: pvenj am 23.04.2019 08:30
Die Begründung ist etwas dämlich.
Hintergrund ist, dass die Tätigkeiten nur eben in dieser Kategorie sind.
[...]

Genau das ist der Punkt. Selbst mit einem noch höherwertigen Abschluss würdest du auf dieser Stelle nicht höher gruppiert. Vielleicht kannst du aber aufgrund der Berufserfahrung in einer höheren Stufe starten.