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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: duke308 am 26.04.2019 11:51

Titel: [NW] Welche Einstufung nach Brandmeisterausbildung?
Beitrag von: duke308 am 26.04.2019 11:51
Hallo Forum,

ich bin 33 Jahre alt (verh., 2 Kinder, NRW) und arbeite seit ca. 12 Jahren als tariflich Beschäftigter (EG 9b, Stufe 4) in einer Kommunalverwaltung.

Ich beabsichtige mich als Brandmeisteranwärter in der gleichen Kommune zu bewerben. Während der 18-monatigen Ausbildung werden Anwärterbezüge nach A7 gezahlt. Nach der Ausbildung ist das Einstiegsamt A7.

Meine Frage: Werde ich in der Besoldungsgruppe A7 der Stufe 1 zugeordnet oder wird meine bisherige berufliche Laufbahn berücksichtigt?
Titel: Antw:Welche Einstufung nach Brandmeisterausbildung?
Beitrag von: mmp am 26.04.2019 17:59
Schau mal in § 30 LBesG NRW.