Forum Öffentlicher Dienst
		Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Slider26 am 03.05.2019 08:43
		
			
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				Guten Morgen,
 
 ich habe durch meinen Dienstherren zwei Modelle (in Abstimmung) für meinen Wunsch nach einer 3-Monatigen Freistellungsphase erhalten.
 
 1) 3 Monate (50% Besoldung) 100% Beschäftigung. Danach 3 Monate (50% Besoldung) freigestellt.
 
 oder
 
 2) 100% Besoldung und 3 Monate Sonderurlaub ohne Bezüge (§ 22 SUrlV).
 
 
 Welches Modell ist "besser" für die spätere Pension?
 
 Vielen Dank.
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				Das dürfte darauf ankommen, ob § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 lit. a oder b BeamtVG einschlägig sind. Wenn nicht, dürfte es eigentlich egal sein, da eine Teilzeitarbeit nur anteilig bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt wird.