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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Praeceptor am 06.05.2019 10:09

Titel: Stellvertretende Leiterinnen und Leiter einer Pflegeschule
Beitrag von: Praeceptor am 06.05.2019 10:09
Hallo zusammen,
bei den "Stellvertretenden Leiterinnen und Leitern einer Pflegeschule" fehlt der Begriff "ständige".
Sind hier nur Abwesenheitsvertretungen gemeint? Gilt die EG auch, wenn eine höherwertige Stellvertretertätigkeit weniger als 50 Prozent der Zeitanteile ausmacht?